Ausserdem wurde er verurteilt die Eltern des Getöteten mit 150.000 Euro und die Eltern des Verletzten mit 394.000 Euro (Grund: Die Zeit die es dauerte bis seine Wunden geheilt waren und die Narben die ihm blieben) zu entschädigen.

Nicht stattgegeben wurde einer weitern Forderung der Nebenkläger, dass er nach seiner Entlassung sich 10 Jahre nicht in Vecindario niederlassen darf denn "der Angeklagte "hatte keine schlechten Beziehungen zu den Opfern und auch nicht zu deren Familienangehörigen". Deshalb sieht das Gericht diese Strafe als unproportionell.