Zitat Zitat von Oliver PP
In gewisser Weise bin ich ja "Betroffener". Zumindest hat er mir eine Menge Arbeit aufgehalst.
Aber mal mal ehrlich, was soll es denn bringen, wenn er nun tatsächlich "geistig zurück geblieben ist" (wie gesagt wird), ihn für 15 - 20 Jahre einzusperren?
Für den Schaden aufkommen, kann er eh nie.
Mir stellt sich da eine ganz andere Frage.
Angenommen er ist wirklich behindert, steht er unter besonderm Arbeitsschutz. Das ist auch und gerade auf GC so. Ist er überhaupt kündbar gewesen?
Ich beschäftige selber 2 Kollegen die unter diesem Schutz stehen.
Lasse ich ihn alleine arbeiten, trage ich die Verantwortung.
Sie dürfen gar nicht alleine arbeiten, so sind die Auflagen.
Also wo war denn die verantwortliche Person?
Hallo Oliver,

verbessere mich, wenn ich falsch liege, aber wurde die geistige Berschränkung nicht erst NACH dem Brand festgestellt? DANN dürfte er doch keinem besonderen Schutz unterliegen. Und auch wenn oder grade weil er zurückgeblieben ist, so sehe ich eine solche Person in freier Wildbahn als Gefährdung der Bevölkerung ( Wiederholungsgefahr ) an. Und dies sollte doch zumindest eine Sicherheitsverwahrung mit sich ziehen...
meine persönliche Meinung...

lieben Gruss

Yvette