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Thema: Dienstleister Callcenter

  1. #1
    Insider
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    Dienstleister Callcenter

    Eine Callcenterfirma , die scheinbar mit nicht ganz sauberen Methoden arbeitet(e), hat gestern um 13 Uhr alle fuenf Bueros (Köln,Duesseldorf, Dortmund, Venlo, Mallorca) geschlossen! Aus und vorbei!

    Begruendung gegenueber den Mitarbeitern: Ab 1.1.2008 seien Cold Calls dann sowieso verboten und man brauche noch Abwicklungszeit, also besser gleich dichtmachen.
    Das ist natuerlich (wieder mal, es konnte kaum anders sein) nur die halbe Wahrheit. Das Gesetz wird kommen, aber noch nicht zum 1. Januar. Cold Calls sind heute schon verboten, was intensiviert wird, ist die Strafverfolgung und die Geldstrafen werden drastischer.
    siehe folgenden Text :

    50.000 Euro für Cold-Calls

    Von Hannah Wilhelm-Fischer

    Zu oft wurde das Verbot bereits ignoriert. Nun sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den unerlaubten Werbeanrufen den Kampf an. In Zukunft können solche Anrufe sehr teuer werden. Schwarzen Schafen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

    „Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach jüngsten Umfragen fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. Deshalb kündigte sie einen Gesetzentwurf der Regierung an, der die Maßnahmen gegen solche Anrufe verschärfen soll.

    Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon heute nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung verklagt werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

    Doch anscheinend reicht diese Regelung nicht aus. „Wir werden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich von Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder“, so Zypries weiter.

    Nach dem geplanten Gesetzentwurf, sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten bekommen, Verträge zu widerrufen. Bisher gilt das Widerrufsrecht bei den meisten telefonisch geschlossenen Verträgen nicht, diese Ausnahme soll beseitigt werden. Dann soll es auch eine Widerrufsfrist geben, die erst dann zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

    Zudem können in Zukunft Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.

    Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.

  2. #2
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Man kommt an was man daraus macht, ich persönlich finde Werbeanrufe echt Geil. Natürlich nur wenn man Zeit hat, kann man daraus eine reife Verarsche machen. Eine Stunde Livecomedy-pur.

    Im Ernst: Ist mir egal, wer sich dagegen am Telefon nicht wehren kann, hat es auch nicht anders verdient. Basta!!!!

  3. #3
    Insider Avatar von Nadja
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    Bin der selben Meinung,..das ist wie mit Kaffefahrten,..man muss nichts kaufen, und wer es tut ist selber schuld!

    Die Arbeitsplätze was dadurch verloren gehen darf man ja auch nicht vergessen!
    Today is the first day from the rest of your life!

  4. #4
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    Sorry, aber ihr scheint die Rentner zu vergessen die leider manchmal Fehlentscheidungen treffen (gerade wegen ihren alters) und immer wieder über den Tisch gezogen werden.

    Oft sind sie verwirrt und lassen sich etwas aufschwätzen, weil sie überumpelt werden und gar nicht mehr fähig sind zu begreifen was jetzt gerade los ist.

  5. #5
    Insider Avatar von Petrakaroline
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    Mit einer Entscheidung vom 02.02.2007 hat das Landgericht Düsseldorf die Firma Communication Services TELE2 GmbH verurteilt, Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung künftig zu unterlassen. Dennoch erhielt die Verbraucherzentrale Bayern weiter entsprechende Verbraucherbeschwerden, so dass ein weiterer Gang zu Gericht erforderlich wurde.

    Mit Beschluss vom 27.06.2007 wurde Tele 2 nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro auferlegt.

    Das alles, weil manche sich am Telefon nicht wehren können?
    Also Ron, das ist ja sehr naiv.
    Es wäre jetzt zuviel, dass alles hier zu schreiben. Deshalb bei Interesse einfach googlen. Suche nach "Tele 2".
    Gruss Petrakaroline

  6. #6
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Naiv ist das nicht, eher eine Form der Überlegenheit.

  7. #7
    Insider
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    an Nadja und Ron:

    Verbraucherschutz muss sein ( siehe Julie) und sobald jemand am elefon seine Bankverbindung nennt ist er meist schon verloren.

    Was die Arbeitsplätze angeht: es sind teilzeitarbeitsplätze mit geringer Bezahlung bei hohem Stress und Erfolgsdruck.. der einzige der den Reibach macht ist der Call-Center-Betreiber und evtl. seine Auftraggebber.

    Achtung , dies gilt nur für "OUTBOUND"-Callcenter, denen es nur ums Verkaufen geht.
    INBOUND-Callcenter, die für Kundenpflege und Betreueng da sind haben manchmal durchaus ihre Daseinsberechtigung ( sofern das Personal entsprechend geschult ist )

    p.s. Nadja, ich hoffe ich habe dich nun nicht genervt mit meinen kritischen Anmerkungen. Ich weiss das du zumindest MIT vom Telemarketing lebst. Was macht ihr ? Outbound oder Inbound ?

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