Die europäische Kommission wird die kanarische Regierung bitten ihnen den Gesetzestext mit der Beschäftigungsstrategie von 2008-2013 zu übermitteln um sie zu begutachten und zu überprüfen, ob sie mit den europäischen Normen kompatibel sind.
Nur dann wenn die EU das endgültige Dokument, welches die kanarische Regierung kommenden Dienstag beschließen will, in den Händen hat, kann sie eine definitive Meinung dazu abgeben.

Die kanarische Regierung sagt, dass der Entwurf nach “europäischen Kriterien” ausgearbeitet wurde. Von den mehr als 230 Maßnahmen haben lediglich “5 etwas reserviert für Steueransässige von mehr als 3 Jahre“.

Die EU sagt, dass man im ersten Moment davon ausging, dass der Plan gegen die freie Niederlassungswahl der europäischen Arbeiter verstößt, den es sah so aus, dass die Kanarios bevorzugt und der Rest, die Spanier und Europäer benachteiligt werden sollten.
Nachdem man aber die Informationen analysiert hatte, die die kanarischen Regierung auf ihrer offiziellen Webseite eingestellt hat, geht Brüssel davon aus, dass keine Diskriminierung besteht, denn es gibt keine Klausel der Nationalität und das einzige was erscheint ist eine Klausel des Wohnorts. Eine Klausel des Wohnorts ist laut der EU in der europäischen Beschäftigungspolitik “normal“.
Eventuell könnte es bei dem Zeitlimit (3 Jahre) ein Problem geben, denn hier könnte es sich um eine indirekte Diskriminierung handeln, denn diese Auflage ist für Kanarios wesentlich leichter zu erfüllen als für die Spanier oder die restlichen Europäer.

Trotzdem wird sich die EU-Kommission erst zum endgültigen Plan Stellung nehmen und nicht nach einem Entwurf.

queru