Der Oberste Gerichtshof der Kanaren hat gestern die Vereinbarung zwischen der Gemeinde San Bartolome de Tirajana und den Betreibern der Clinica Meloneras nachträglich für ungültig erklärt. Der Grund dafür ist ein Formfehler in der Nachbearbeitung der Ausschreibung.
Dass die heutigen Betreiber den Zuschlag schlussendlich erhalten haben, ist deshalb nicht ganz "legal". Die Gemeinde San Bartolome de Tirajana ist aufgefordert, die Ausschreibungsbearbeitung nochmals zu prüfen und einen Bericht vorzulegen, an der Lizenz für die Clinica Meloneras wird das nichts ändern, die anderen Bewerber haben mit diesem Urteil allerdings die Möglichkeit zivilrechtlich gegen die Gemeinde zu klagen