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Thema: Meinungen und Aussagen zum Auswanderversuch bitte

  1. #1
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    Registriert seit
    05.02.2008
    Beiträge
    7

    Meinungen und Aussagen zum Auswanderversuch bitte

    Hallo erstmal zusammen,

    zuerst muss ich mal loswerden, das ihr ein echt super Forum bildet.
    Das sag ich nicht, weil man das so tut,
    sondern weil ich seit einiger Zeit Foren lese,
    und sehr oft festgestellt habe,
    das auch bei "guten" Fragen
    einfach nicht geantwortet wird,
    oder auch noch blöde Kommentare folgen.
    Das sieht bei euch nicht so aus.
    Hier sind auch mehr als 3 Mitglieder,
    was auch schon von Vorteil ist.
    Das mal dazu...
    ...es ist allerdings denke ich nicht einfach,
    ein gutes Forum aufzubauen, muss ich halt auch Anmerken.
    Von daher, weiter machen...

    Naja, ich habe natürlich einige Fragen,
    wie wohl fast jeder, der sich endlich mal meldet.
    Das ist aber wohl jedem klar.
    Habe ja schon viel gelesen, wie erwähnt,
    also gibt es erstmal meine Storry,
    danach gezielte Fragen und Anregungen
    oder wie auch immer.

    Auswandern, ja, das ist so eine Sache.
    Irgendwann? - Auf jeden Fall.
    Aber ? - wennst geht so gut vorbereitet wie möglich.
    Kein Bock auf RTL oder so zu landen, mit ner Versagerstorry,
    aber dafür 350 Euro kassiert. Ne...

    Da ist doch besser planen, Vorbereitungen treffen, ausführen, durchhalten !

    Mein Leben in good old Germany ist an für sich ganz ok.
    Arbeit, soziales Umfeld, gute Wohnsituation, Auto etc.
    Aber:
    Hilfe, ich bin ein Sonnenfan, holt mich hier rauuuuuuus!!!!!

    Erstmals Granni auf Urlaub 2004,
    dann 2005 Urlaub, bischen Umschauen,
    2006 gezielt Umgesehen, gefragt, alles was so ging.
    Da war klar, da will ich hin.
    Was machen?
    Habe bis 2001 als Industriemechaniker gearbeitet,
    dann umgeschult auf Kaufmann im Einzelhandel und gearbeitet.
    Urlaub war -bis Granni- einfach nur Urlaub und weg von der Arbeit.
    Danach war alles anders...
    Also wie dort drüben Geld verdienen?
    Mechaniker, sorry, geht nicht mehr, Knochen und so,
    jedenfalls nicht, wenn es nicht unbedingt sein muss, ihr wisst doch was ich meine...
    Kaufmann, alternativ ok, aber, spanisch, naja, muss ich sagen,
    ist halt eine Fremdsprache.
    Allerdings wird Deutsch hier, bei uns auch langsam zur Fremdsprache.
    Da hatte ich eine Idee !
    Industriemechaniker + Kaufmann = Kunsthandwerker
    Vorraussetzung: Ich musste etwas finden, was kaum einer macht,
    trotzdem alt und bekannt und natürlich gekauft wird.

    Da habe ich 2 Minuten nachgedacht, kann aber auch so 2 - 3 Monate gewesen sein,
    da will ich mich nicht so festlegen...

    Habe jedenfalls gefunden und erlernt, was ich suchte.
    Nun bin ich hier seit ca. 1,5 Jahre als Kleinunternehmer tätig.
    Kunsthandwerkermärkte, maritime Veranstaltungen, Stadtfeste etc.
    Mein von mir eigens hergestellter Artikel kann überall verkauft werden.
    Überall wo Menschen sind natürlich.
    Es ist zwar auch Schmuck, aber kein 0/8/15 deshalb aus der Konkurenz.
    Und die ist hoch, auf dem Schmuckmarkt auch im KHW Bereich.
    Doch es klappt auch hier in GER.

    Auf Gran Can;
    besseres Wetter (wichtig für Kaufstimmung)
    im Urlaub sitzt das Geld lockerer (für Kleinartikel)
    viele Nationalitäten (grosser Vorteil für meine Ware)
    kleine Wege (Kostensparend, hier oft am WE bis 400 KM + Zimmer)
    Das sind alles nur Vorteile.
    Nachteile wie Überall, allgemeine Kaufkraft schwindet auch hier.
    Mein Vater hätte meine Mutter 15 Jahre früher kennenlernen sollen. (Klimawandel)

    Alles was mein Kunsthandwerk angeht ist ausgereift,
    bedarf wenig Aufwand und Material, ist vor Ort vorführbar,
    mein Stand inkl. allem 2 Meter.

    Also 2006 habe ich ja ernsthaft angefangen alles ab zu klären.
    War beim Marktmeister in San Fenando und im Jumbo zur Verwaltung und so.
    Habe allerdings einen Übersetzer gehabt der nicht, äh, ganz von dieser Welt war.
    Das nötigste habe ich halt herausgepickt.
    Dann war da noch ein öffentlicher Flohmarkt,
    habe schnell (eine Stunde vorher davon erfahren)
    eine Verkaufswand aus Pappe und Tischtuch gebaut und so 20 mitgebrachte
    Anhänger zum Verkauf angeboten.
    Allerdings musste nach ungefähr 30 Min. gehen, da ich ausverkauft war.
    Halbes Urlaubsgeld für 16 Tage wieder drinn, war ok.

    Da ich ja nicht ganz doof bin, will ich erstmal einen weiteren Versuch machen.
    Erst Kurz, dann länger, noch länger und bleiben.
    Eine Pendelzeit vo 1 - 2 Jahren sind kein Thema, denn ich muss nicht fliehen
    oder muss hier weg, weil es gar nicht mehr geht.

    Ich beschreibe am besten mein Vorhaben und wäre glücklich wenn ich Verbesserungsvorschläge
    und Tipps bekommen würde.

    Urlaub buchen 14 Tage: (warscheinlich Ende April)
    Aufs Finanzamt gehen, alles anmelden, Papiere holen wegen Steuernummer.
    Alles Zusammenpacken und fliegen.
    Zur jeweiligen Stelle mit Papiere
    (San Fernando - Wochenmarkt, Maspalomas KHW Markt, Jumbo Center, KHW Markt am Mini Tren)

    -Wenn die Zeit reicht (Verwaltungsakt etc.)
    Stand provisorisch zusammenstellen (Baumarkt)
    Verkaufen-

    Sonst halt verlängern oder wieder kommen.(mit allem drum und dran)
    Zimmer suchen für 2 Monate (Mai - August)

    Zur "Wintersaison" gleiches Spiel (Nov - Feb)

    Wenn alles klappt, nochmal ein Jahr das gleiche.
    Wenn das klappt, dann ganz rüberkommen.

    So dachte ich mir das eigendlich.
    Da Gran Can ja zu Spanien gehört und Spanien zur EU, dürfte das alles Steuertechnisch
    kein Problem sein, wobei ich als Kleinunternehmer ja keine steuern zahlen muss.

    Auf langer Sicht, werde ich meine Artikel auch hier und dort in Geschäften unterbringen, geht hier ja auch.
    Hotels sind auch ein Thema, systematisch angepackt und gut verpackt, müsste das gehen.
    Und ich habe natürlich einen Inernetshop.

    Dazu muss ich sagen, komme nicht ohne Rückhalt für min. 6 Monate oder länger.

    Und ich bin flexibel, Pflegeleicht, lernwillig.

    Glaube in all den Aspekten habe ich einigen Leuten die einen Versuch wagen einiges vorraus.
    Jetzt fehlt noch der Kontakt und ein wenig Glück,
    denn für meine Arbeit bin ich mir nicht zu schade, auch ein 16 stunden Tag,
    kann eine geile 8 stündige Nacht werden.

    Um nicht um den heissen Brei herum zureden, ist eh albern,
    brauche ich jemanden, (oder mehrere)
    der wirklich mal nachfragt, wie es im einzelnen läuft.
    (welche Papiere und so)

    Ein günstiges Zimmer (wohl Wunschtraum) wäre super, oder WG
    (Wer länger dort wohnt und lebt muss doch Kontakte haben oder jemanden kennen der diese hat)

    Das ich alleine "klar kommen" muss, ist logisch, doch eine Starthilfe ist immer von Vorteil.
    Und eine Hand wäscht immer die andere Hand.
    So wie ich mich kenne brauche ich nicht lange und bin Stadtbekannt in Playa.
    Und wenn der Rubel rollt, dann rollt er.

    So, nun Volk, nun habt Ihr das Wort.


    Gruss Dieter
    Das Leben ist so extrem,
    wie man es haben will.

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Hallo und herzlich willkommen im forum. Habe die Schriftfarbe deines post von dunkelblau auf weiss geändert. Dunkelblau kann man bei unserem Hintergrund schlecht lesen.

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Nun dann will ich mal versuchen die ersten Infos zu geben:

    Steuerlich gesehen kommt es zuerst darauf an, wo dein Steuerwohnsitz ist. Der kann nur in einem Land sein und ist, im allgemeinen, dort wo du länger als 183 Tage im Kalenderjahr gelebt hast.
    Hier eine recht gute Info auf deutsch, direkt vom spanischen Finanzamt: Link

    Gesetz den Fall, dass du deinen Steuerwohnsitz hier hättest, zahlst du im Prinzip 20% Einkommensteuervorauszahlung auf den erzielten Gewinn, dies quartalsmässig.
    Für gewisse Geschäftsaktivitäten gibt es noch ein vereinfachtes Steuersystem (im Volksmund "modulos" genannt), dies erleichtert zwar die Buchhaltungsformalitäten, ist aber, meiner Meinung nach, in den meisten Fällen zu teuer. Diese Vorauszahlungen bedeutet keineswegs, wie oft fälschlicherweise angenommen, dass man 20% fest Steuern zu zahlen hat. Die definitive Abrechnung mit dem Finanzamt geschieht in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Jährlich im Mai/Juni für das vorherige Jahr), zu der übrigens ein Geschäftsmann im Gegensatz zu manchem Arbeiter, verpflichtet ist.

    Meines Wissens gibt es in Spanien keine Befreiung von der Einkommensteuer für Kleinunternehmer. Eine Befreiung, für den Fall das der Umsatz einer Firma nicht Summe xx Euro überschreitet, sehe ich maximal bei der kanarischen Mehrwertsteuer (IGIC) und der Gewerbesteuer.

    Der grösste Kostenfaktor ist allerdings die Pflichtversicherung für Selbstständige in der spanischen Sozialversicherung. Obwohl es möglicherweise eine befristete Vergünstigung für neue Geschäftsleute gibt (gab es zumindest mal, ob es noch so ist entzieht sich meiner Kenntnis), so beläuft sich der normale Minimumbetrag auf monatlich 243,46 Euro, wenn die Option Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewählt wird oder 216,55 Euro ohne diese Option.
    Wie schon gesagt, diese Versicherung ist Pflicht und muss auch gezahlt werden, wenn jemand z.B. eine private Krankenversicherung hat oder jemand bereits aufgrund eines Arbeiter- od. Angestelltenverhältnisses bereits zum Zahlen verpflichtet ist. Inwiefern man da was drehen kann, wenn man den grössten Teildes Jahre in DE lebt, dort kranken- und rentenversichert ist und nur wenige Wochen einer Geschäftstätigkeit in ES nachgeht, weiss ich auch nicht.

  4. #4
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    Hallo queru,

    danke für deine Antwort.

    Einer der Gründe für meine vorerstige Pendelei ist die gesammte Steuergeschichte. Egal wo du lebst, mit der Steuer wird es teuer.

    Habe ein wenig gelesen und wie ich das verstanden habe,
    (nicht sehr viel, Beamten-spanisch oder -deutsch)

    kann ich als "Urlauber" auch in Spanien verkaufen, werde aber nach deutschem Steuerrecht besteuert.

    Wegen : Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien


    "Unternehmensgewinne:
    Unternehmensgewinne können nur in dem Land der Ansässigkeit
    des Steuerpflichtigen versteuert werden, es sei denn, sie wurden
    über eine Betriebstätte erwirtschaftet; in diesem Fall werden sie in
    Spanien versteuert."


    Da ich als Reisegewerbeverkäufer keine feste Bestriebstätte habe,
    dürfte spanische Besteuerung ausfallen.

    Um in Spanien verkaufen zu dürfen muss ich wohl eine
    Gewerbelegitimationskarte
    beantragen. Da wird Steuernummer und alles dabei sein, die ich dann bei den Behörden vorlegen muss.

    Werde morgen mal paar Beamte erschrecken mit meinen Fragen, mal sehen ob da was raus zu kitzeln ist.

    Das Problem mit den jeweiligen Steuertexten ist,
    das Leute wie ich , mit Reisegewerbe und Steuerbefreiung, kaum bis nicht erwähnt werden.
    Oder ich versteh das ganze Kaudawelsch nicht.

    Wer sich da auskennt, nur ran an die Tasten.

    Bitte weitergraben...


    Gruss Dieter
    Das Leben ist so extrem,
    wie man es haben will.

  5. #5
    Nicht mehr aktiv
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    Habe heute zig Telefonate geführt,
    Finanzamt, Reiseamt, Stadtamt...

    Die ersten 2 Leute mit denen man spricht,
    wissen gar nicht was du von denen willst.
    Hat das doch einer verstanden, wirste erstmal in 2 -3 verschiedene Abteilungen durchgestellt.

    Dann sagen alle , keine Ahnung, müssen sie mal in Spanien nachfragen...


    Na jetzt habe ich mal eine mail an das spanische Konsulat in Berlin geschrieben, mal sehen ob da was kommt.


    Ich seh mich schon bei Mc Donalds mit den Farbigen stehen
    und verkaufe meine Ware,
    wenn dann die Polizei kommt,
    lauf ich mit denen einfach mit...
    Das Leben ist so extrem,
    wie man es haben will.

  6. #6
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ja bei Behörden kann man immer wieder mal Lustiges erleben, man darf nur die Gelassenheit nicht verlieren und nichts persönlich nehmen. Werde nacher, wenn ich dazu komme, noch was dazu schreiben. Bin gerade am Zeitung lesen und dann guck ich nach.

  7. #7
    Insider Avatar von Tax
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    Moin,

    die oben gestellten Fragen werde ich bestimmt hier nicht beantworten. Aber hier wünscht sich jemand ein sehr umfängliche Beratung also sollte man doch einfach mal dran denken sich Professionelle Hilfe zu holen. Dafür gibt es in Deutschland zum Beispiel Steuerberater, hier würde ich dann Kanzleien empfehlen die International beraten. Deutsches Steuerrecht ist nicht mal eben, schon gar nicht im Zusammenhang mit dem Steuerrecht eines anderen Landes.

    Nur mal so am Rande: Das deutsche Steuerrecht gilt das das schwierigste der Welt.

    Desweiteren sollte man sich vorher scho neinmal klar darüber werden zu welchem Bereich man Fragen stellt. Einkommensteuer ? Umsatzsteuer ? Gewerbesteuer ?

    Kleinunternehmer sind nicht generell Steuerbefreit !!!!!
    Nur in einem bestimmten Bereich der Umsatzsteuer gibt es diesen Rechtsbegriff. Also immer mit der Ruhe und nicht so eilig, oder voreilig Sachen behaupten.

    Zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen: In dem Abkommen zwischen Deutschland und Spanien wird nur der Bereich Einkommen und Vermögen geregelt, nicht die Umsatzsteuer.

    So wie ich das DBA lese (Artikel 5 Betriebsstätte) wird die Betriebsstätte in Spanien liegen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der sogenannten 180 Tage Regel zu tun.

    Den kleinen Finanzbeamten mit solchen Fragen zu traktieren und dann noch drüber zulachen ist mindestens frech. Oder geht man auch bei Aldi an die Kasse und verlangt das einem die Kassiererin mal eben die Kalkulationsgrundlagen des Konzerns Aldi erklärt ?

    Gruß
    Michael
    Der Weg ist das Ziel.

  8. #8
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von Tax
    Moin,

    die oben gestellten Fragen werde ich bestimmt hier nicht beantworten. Aber hier wünscht sich jemand ein sehr umfängliche Beratung also sollte man doch einfach mal dran denken sich Professionelle Hilfe zu holen. Dafür gibt es in Deutschland zum Beispiel Steuerberater, hier würde ich dann Kanzleien empfehlen die International beraten. Deutsches Steuerrecht ist nicht mal eben, schon gar nicht im Zusammenhang mit dem Steuerrecht eines anderen Landes.
    Ich kann die Fragen nachvollziehen. Meine Devise ist immer: So viel wie möglich Meinungen einholen. Ich denke, man kann schon versuchen sich der Thematik zu nähern. Fände es schade, wenn man grundsätzlich davon ausgehen müsste, in einem Forum solche Fragen nicht stellen zu können. Wir sind mit diesem thread doch auf einem guten Weg, du hast schon Tipps gegeben, ich auch und irgendwann liest vielleicht jemand diesen thread, der evtl. heute etzt noch gar kein User hier ist, und weiß mehr als wir alle über die Sachlage und hat Lust etwas dazu zu schreiben. Ich persönlich finde es eine sehr interessante Sache.

    Nur mal so am Rande: Das deutsche Steuerrecht gilt das das schwierigste der Welt.
    Das habe ich auch schon des Öfteren gehört und muss sagen, dass gerade aus diesem Grund letztendlich der Besuch bei einem Steuerberater nicht zu vermeiden sein wird, jedoch kann es nie schaden, mit (vielleicht auch durch dieses Forum gewonnenen Tipps od. Meinungen) mit soviel wie möglich Infos dorthin zu gehen um bei selbigem nachzuhaken wenn einem eine Antwort “spanisch“ vorkommt.

    Kleinunternehmer sind nicht generell Steuerbefreit !!!!!
    Danke! Diese Antwort rückt mein “Weltbild“ wieder gerade. Ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand, nur weil er eher geringe Einnahmen erwirtschaftet, pauschal gar keine Steuer zahlen muss.

    Zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen: In dem Abkommen zwischen Deutschland und Spanien wird nur der Bereich Einkommen und Vermögen geregelt, nicht die Umsatzsteuer.

    So wie ich das DBA lese (Artikel 5 Betriebsstätte) wird die Betriebsstätte in Spanien liegen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der sogenannten 180 Tage Regel zu tun.
    Das sehe ich auch so. Meine Frage zur 183 Tage-Regelung war um festzustellen, ob Geldkette mehr als die Anzahl dieser Tage in ES verbringt, denn dann wäre er in ES steuerpflichtig gewesen und es hätte, vermutlich, weder Doppelbesteuerung noch Betriebsstätte eine Rolle in den weiteren Überlegungen gespielt.
    PS: Ich gehe momentan übrigens davon aus, dass in diesem Fall keine Betriebsstätte in Spanien vorliegt. Er bringt die Waren die er verkauft von DE mit und verkauft sie hier. Ware wie auch Ausstellungstisch für die Märkte lagert er in seiner Ferienwohnung.

    Den kleinen Finanzbeamten mit solchen Fragen zu traktieren und dann noch drüber zulachen ist mindestens frech. Oder geht man auch bei Aldi an die Kasse und verlangt das einem die Kassiererin mal eben die Kalkulationsgrundlagen des Konzerns Aldi erklärt ?
    Das sehe ich etwas anders, denn im Gegensatz zu Aldi, handelt es sich beim Finanzamt um eine Behörde die für den Bürger arbeitet, dies beinhaltet meiner Meinung nach auch, dass sie dem Bürger helfen bzw. Auskünfte erteilen sollte. Ich würde zwar alleine dieser einen Auskunft nicht blind vertrauen, aber es ist schon mal ein Anfang. Ich selbst habe mir hier auf GC angewöhnt, nach Möglichkeit mehrere Meinungen einzuholen. Erfahrungsgemäß fällt meistens jede anders aus.

  9. #9
    Insider Avatar von Tax
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    Re: Meinungen und Aussagen zum Auswanderversuch bitte

    Zitat Zitat von Geldkette

    Alles was mein Kunsthandwerk angeht ist ausgereift,
    bedarf wenig Aufwand und Material, ist vor Ort vorführbar,
    mein Stand inkl. allem 2 Meter.
    Hier lese ich das wohl auch vor Ort produziert werden soll.


    Zum Thema DBA Spanien: Betriebstätte:

    Artikel 5 Betriebsstätte

    (1) Der Ausdruck „Betriebsstätte” bedeutet eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

    (2) Der Ausdruck „Betriebsstätte” umfaßt insbesondere:
    (a) einen Ort der Leitung,
    (b) eine Zweigniederlassung,
    (c) eine Geschäftstelle,
    (d) eine Fabrikationsstätte,
    (e) eine Werkstätte,
    (f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen,
    (g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet.
    (3) Als Betriebsstätte gelten nicht:
    (a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
    (b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
    (c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden;
    (d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;
    (e) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

    (4) Ist eine Person – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Absatzes 5 – in einem Vertragsstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragsstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene Betriebsstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem Staat gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.

    (5) Ein Unternehmen eines Vertragsstaates wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte in dem anderen Vertragsstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln.

    (6) Allein dadurch, daß eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebsstätte oder in anderer Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebsstätte der anderen.

    ____________________________

    Auch hier lassen sich durchaus Anzeichen für ein Betriebsstätte ableiten.


    Wenn man schon entsprechende Fragen los werden will dann sollte man sich an die zuständige OFD (Oberfinanzdirektion) wenden. Dort wird man eher Ansprechpartner finden.
    Der Weg ist das Ziel.

  10. #10
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich vermute bis jetzt wegen dieses Absatzes,

    Zitat Zitat von Geldkette
    Nun bin ich hier seit ca. 1,5 Jahre als Kleinunternehmer tätig.
    Kunsthandwerkermärkte, maritime Veranstaltungen, Stadtfeste etc.
    Mein von mir eigens hergestellter Artikel kann überall verkauft werden.
    Überall wo Menschen sind natürlich.
    Es ist zwar auch Schmuck, aber kein 0/8/15 deshalb aus der Konkurenz.
    Und die ist hoch, auf dem Schmuckmarkt auch im KHW Bereich.
    Doch es klappt auch hier in GER.
    dass es sich um Schmuck handelt und bei dem Wort “vorführbar“ gehe ich bis jetzt davon aus, dass er damit meinte, dass er es selbst an seinem mobilen Stand auf den jeweiligen Märkten vorführt. Aber das kann Goldkette ja noch klarstellen.

    Also Goldkette, hier gibt es weiteren Aufklärungsbedarf.
    Stellst du die Ware hier auf GC her oder bringst du sie fertig mit?
    Hast du vor, so lange du noch nicht fest hier lebst irgendwelche Räumlichkeiten, außer deiner Ferienunterkunft anzumieten?

    Der Tipp mit der Oberfinanzdirektion klingt gut.

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