Ohne Deine Erfahrung mit der Polizei und den Behörden auf den Kanaren bezweifeln zu wollen, aber DAS glaube ich nicht und habe andere Erfahrungen gemacht. Die Polizei wird bei einer solchen Anzeige NICHT den Namen und Adresse des Anzeigers dem Beschuldigten nennen! Das würde den auch auf den Kanaren bestehenden Schutz des Persönlichkeitsrechts verletzen, die Polizei muss Verschwiegenheit was persönliche Daten angeht walten lassen. Das ist in Deutschland so und auch in Spanien, sicherlich überall in Europa.
Wenn die Polizei den Namen des Anzeigers nennen würde, würden auch schlimmere Delikte wie häusliche Gewalt, Kindesmisshandlung u.ä. nicht mehr angezeigt aus Angst vor Racheübergriffen.