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Thema: Prozess gegen 4 Arbeiterinnen eines Supermarkts

  1. #1
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    Prozess gegen 4 Arbeiterinnen eines Supermarkts

    In Las Palmas beginnt heute der Prozess rund um 4 Mitarbeiterinnen eines Supermarktes. Die 4 Frauen werden beschuldigt, 109.000 Euro aus der Kasse des Supermarktes gestohlen zu haben, die Verluste haben den Supermarktbetreiber in den Ruin getrieben. Alle 4 Frauen waren dort als Kassiererinnen beschäftigt, sie hatten das Geld nach und nach aus der Kassa entnommen, der Supermarkbetreiber musste seinen Laden schließlich wegen Zahlungsunfähigkeit schließen.

  2. #2
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    Der Modus operandi war wie folgt: Nach Einkäufen von Kunden gaben sie in die Kasse ein, dass der Kunde einen Artikel zurückgegeben hätte. Dies alles geschah zwischen Januar und Mai 2003.

    queru

  3. #3
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    Mich wundert es irgendwie das so etwas nicht eher auffällt....

    Entweder die Buchhaltung hat gepennt oder er hat es für normal angesehen.

  4. #4
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    Ich vermute, dass es keine grossen Einzelbeträge waren und vermutlich ist es im Supermarkt normal, dass Kunden Artikel zurückgehen lassen. Dann wird die Sache erst aufgefallen sein, als jemand bermerkte, dass viele Artikel im Inventar fehlten.

  5. #5
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    Dann muss das Geld aber in einem Jahr verschwunden sein. Oder ist in es in Spanien nicht so, dass alle Geschäfte eine jährliche Inventur durchführen? Denn spätestens da wäre die Differenz aufgefallen

  6. #6
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    Das stimmt natürlich und in Spanien muss auch die jährliche Inventur gemacht werden. Es soll in den Monaten von Januar bis Mai 2003 gewesen sein, also 5 Monate lang. Der genaue Zeitpunkt wann es aufgefallen ist und ob es erst durch die Inventur im Dez. 2003 aufgefallen ist stand nirgends. Nachdem es aber im Mai zu Ende war, vermute ich, dass es vorher war und die Leute im Mai gekündigt wurden.

  7. #7
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    Lese gerade, dass der im Stadtteil Arenales sehr beliebte Supermarkt seit Herbst 2003 geschlossen ist. Dann gabs 2003 keine Inventur mehr.

  8. #8
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    Im gestrigen mündlichen Verfahren gab nur eine der vier zu 21.098 Euro veruntreut zu haben, eine andere gab zu 30.000 Differenz in ihrer Kasse gehabt zu haben, aber sie kann sich dies nicht erklären und die restlichen zwei gaben an, dass die Firma sie gezwungen hätte die Tat zu gestehen.

    Die geständige Frau hat bereits einen Teil des Geldes in Ratenzahlungen an die Firma zurückgezahlt und schuldete am gestrigen Tag noch die Summe von 5588 Euros.
    Die zweite, die zwischen 2001 und 2003 Kassiererin in dem Geschäft war und sich die Differenz in ihrer Kasse nicht erklären konnte hat auch sie das Geld zurückgezahlt. Sie muss noch einen Rest von 1200 Euro begleichen.
    Die anderen beiden, denen man 41079 und 20615 Euro zuschreibt behaupten, sie wären nur die Bauernopfer ihrer Kolleginnen gewesen und die Firma habe sie genötigt ein Papier zu unterschreiben, in dem sie diese Summen anerkannten.

    Es war übrigens der Eigentümer der Firma der im Januar 2003 feststellte, daß obwohl der Supermarkt den gleichen Kundenstamm hatte wie ein Jahr zuvor, die Einnahmen in den Kassen wesentlich geringer waren.

    queru

  9. #9
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    Am Ende des Verfahrens hat der Staatsanwalt die Strafforderung für die beiden Frauen die das Geld zurückzahlten von 2 Jahren auf 21 Monate Haft verringert. Ausserdem sollen sie verurteilt werden die restlichen Gelder zurückzuzahlen. Für die beiden anderen die nicht geständig waren hielt er die Forderung von 2 Jahren Haft aufrecht plus die Rückzahlung der veruntreuten Gelder.

    queru

  10. #10
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    Gestern wurden die Urteile zugestellt:
    3 der 4 Angeklagten wurden zu Strafen zwischen 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Keine von ihnen muss die Haft antreten, da sie keine Vorstrafen haben. Das Urteil sieht es als erwiesen an, dass sie zwischen Januar und May 2003 insgesamt 56.678 Euro entwendet haben.
    Über die Vierte wurde nicht gerichtet, da nicht bewiesen wurde, dass sie 20.615 Euro entwendet hatte.
    Die Strafen wären schwerer ausgefallen, aber das Gericht hat den Umstand, dass sich dieses Verfahren unüblich lange verzögert hatte als strafmildernd gewertet. Die Beweisaufnahme endete am 28.11.05 und erst am 25.10.07 wurde der Verhandlungstermin festgelegt, das Urteil kommt jetzt fast 30 Monate nach Beendigung der Beweisaufnahme. An dieser Verzögerung hatten die Angeklagten keine Schuld und deshalb muss man dies als mildernden Umstand werten.
    Paradox ist außerdem, dass 2 der 3 jetzt Verurteilten ohne ihre Geständnisse, aus Mangel an Beweisen, nicht hätten verurteilt werden können.
    Gegen das Urteil kann noch Einspruch erhoben werden.

    queru

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