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Thema: Geistig Behinderter für 5 Tage in Vecindario entführt

  1. #1
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    Geistig Behinderter für 5 Tage in Vecindario entführt

    4 Bürger Vecindarios zwischen 27 und 49 Jahre alt wurden in das Gefängnis Salto del Negro eingeliefert wegen der 5-tägigen Entführung eines geistig Behinderten, den sie zwangen, ihnen das Geld seiner monatlichen Rente zu übergeben.
    Die Täter sind als gefährliche und gewaltbereite Verbrecher bekannt. Die Tat geschah zwischen dem 21. und 26. Juni, aber das Opfer traute sich nicht die Sache zur Anzeige zu bringen, denn er wurde von den Tätern mit dem Tod bedroht.
    Anscheinend hatten sie das Opfer übertölpelt indem sie ihm zu einem Grillabend in eine Wohnung in der Avenida de Tirajanas einluden. Aber die Sache endete in einem Albtraum für das ca. 40-jährige Opfer, denn er wurde im Inneren der Wohnung eingesperrt und war ständig von einem der Täter bewacht. Als sich das Monatsende näherte bestanden die Täter darauf, dass er ihnen sagte wieviel Rente er bekommen wird. Am 26. Juni haben sie ihn zu einem Geldautomaten gebracht damit er ihnen die Zahlung übergibt. Nachdem sie 500 Euro bekommen haben liessen sie ihn laufen, jedoch nicht ohne ihn vorher mit dem Tod zu bedrohen wenn er das Geschehene den Sicherheitskräften erzählt.
    Obwohl das Opfer nichts sagte, handelte die Guardia Civil von Amts wegen und hat die so genannte "Express-Entführung" entdeckt, eine Methode die unter den südamerikanischen Verbrechern im Süden Gran Canarias angwandt wird.

    queru

  2. #2
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    Heute wird (wurde) das Gerichtsverfahren gegen die 4 Angeklagten abgehalten. Der Staatsanwalt fordert 11 Jahre Haft und die Rückzahlung des erbeuteten Geldes plus Zinsen.

    queru

  3. #3
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    Das Gericht hat die 4 Angeklagten freigesprochen, da nicht bewiesen werden konnte, dass sie das Opfer der Freiheit beraubt noch ihm das Geld geraubt zu haben.
    Für die Richter war bewiesen, dass der mutmassliche Geschädigte Ende Juni 2007 einige Tage in der Wohnung eines der Angeklagten in Vecindario wohnte. Zusammen mit den anderen Angeklagten hielten sie Grillfeste und Mahlzeiten ab. Die Richter kamen zu der Ansicht, dass der Junge einen der Angeklagten bat, ihn zu einem Geldautomaten zu begleiten um das Geld abzuheben, dass er als monatliche Rente überwiesen bekommen hatte. Dies war am 25.6. um 24 Uhr und er hob 500 Euro ab und lieh einem der Beklagten davon 200 Euro. In der gleichen Nacht hob er weitere 590 Euro an verschiedenen Automaten ab. Die Richter sehen darin kein Delikt. Die Aussage des Opfer waren widersprüchlich, wenig klar und konnten nicht als Beweis genutzt werden. Andere Zeugen gab es nicht und ein Neffe des Opfers sagte, dass er öfter sein Geld ausgibt und seiner Familie immer "Geschichten" mit Entschuldigungen erzählte um die Ausgaben nachzuweisen.
    Die Angeklagten sassen von 11.7.07 bis 17.1.08 in Haft.

    queru

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