Zitat Zitat von Sumcocan
...Gesetz greift da nicht, denn die Banken können nicht gezwungen werden die Kosten zu übernehmen. EINIGE Banken (Praxis) machen das allerdings. Sie stellen dazu aber Bedingungen: meist muss das Gehaltslonto auch dort geführt werden und eine bankeigene Versicherung ( Leben und Grund und Gebäude ) abgeschlossen werden...
Ohne Übertragung des Gehaltskontos und entsprechende Versicherungen (bankeigen wird natürlich gern geshen, ist aber kein Zwang) bekommt ein Gehaltsempänger nirgendwo eine Hypothek.