Die Verordnung die am 1. Januar 2014 in Kraft tritt sieht vor, dass die Sanktion für den Fall, dass kein Ticket gelöst wurde 25 Euro (statt bisher 4 Euro) und wer die Gültigkeitsdauer eines Tickets um mehr als 1 Std. überschreitet 15 Euro beträgt. Wenn die 1 Std. (mit Ticket) nicht überschritten wird bleibt es bei den aktuell gültigen 2 Euro Strafe.