Anscheinend plant die Generalstaatsanwaltschaft ein Pilotprojekt bei dem jene Autofahrer die 3 Mal wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss bestraft wurden, einen "alcolock" im Wagen installieren müssen. Das Projekt soll 1 Jahr dauern. Das System "alcolock" verhindert es, dass das Fahrzeug in Gang gesetzt werden kann, wenn der Fahrer keine Atemluftprobe abgibt und es verhindert dies auch, wenn es eine höhere Alkoholkonzentration als erlaubt feststellt.