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Thema: EU-Richtlinie Bölkestein

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    EU-Richtlinie Bölkestein

    Das Vorprojekt des kanarischen Handelsgesetzes sieht vor, dass die Fläche der Hypermärkte auf 2500 m2 und die der Einkaufszentren von 6000 auf 9000 m2 erweitert werden können, ohne die Notwendigkeit die spezielle Geschäftslizenz (licencia comercial específica) einzuholen. Mit dieser Änderung versucht man die “Bölkestein“ genannte EU-Richtlinie umzusetzen. Diese Richtlinie tritt 2010 in Kraft was bedeutet, dass Spanien seine Gesetzgebung bis spätestens Dezember 2009 angepasst haben muss.

    Mein Kommentar: Dann dürften auch z.B. die Lidl Geschäfte auf 2500 m2 erweitern.

  2. #2
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    Weiterhin wird das Prinzip des “Grades der Überfüllung“ abgeschafft. Bisher durfte an, mit Geschäften überfüllten Gegenden, keine weiteren Geschäfte gebaut werden. In Zukunft reicht es aus, dass der Grund und Boden für diesen Zweck klassifiziert ist. Dieses Prinzip verhinderte z.B. bis jetzt den Bau eines Corte Inglés in Meloneras obwohl die Firma eine Option auf ein 25000 m2 großes Grundstück hat, denn in San Bartolomé de Tirajana dürfen nur noch 7500 m2 Geschäftsfläche bebaut werden. Siehe hier: http://www.gran-canaria-insider.info...pic.php?t=3474. In der Gemeinde Las Palmas de GC standen nach dem aktuellen Gesetz keine Flächen mehr zur Verfügung; Im Norden auch nicht, nachdem die kanarische Regierung die letzte Lizenz für einen Hypermarkt von 7500 m2 an die Gruppe Hermanos Dominguez vergeben hat.

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