Das Vorprojekt des kanarischen Handelsgesetzes sieht vor, dass die Fläche der Hypermärkte auf 2500 m2 und die der Einkaufszentren von 6000 auf 9000 m2 erweitert werden können, ohne die Notwendigkeit die spezielle Geschäftslizenz (licencia comercial específica) einzuholen. Mit dieser Änderung versucht man die “Bölkestein“ genannte EU-Richtlinie umzusetzen. Diese Richtlinie tritt 2010 in Kraft was bedeutet, dass Spanien seine Gesetzgebung bis spätestens Dezember 2009 angepasst haben muss.
Mein Kommentar: Dann dürften auch z.B. die Lidl Geschäfte auf 2500 m2 erweitern.