Die Überschrift hatte ich gelesen und danach kommen 5 Zeilen die ordentliche und 2 weitere die ausserordentliche betreffen.
Vielleicht kann ich es dir die Sachlage besser veranschaulichen indem ich dir den Artikel 16 des spanischen Wohnungseigentümergesetzes übersetze:
Die Eigentümerversammlung trifft sich wenigstens einmal pro Jahr um ihren Haushalt und Konten zu genehmigen und auch öfters wenn dies der Präsident für notwendig hält oder es ein Viertel aller Eigentümer, oder die Anzahl Eigentümer die 25% aller Anteilsquoten innehaben, beantragen
Die Art und Weise wie Beschlüsse gefasst werden müssen/können ist bei allen Versammlungen (ordentlich od. ausserordentlich) gleich.