Wenn man es genau ausdrücken will, zahlst du diese Summe nicht nur für 1 m3 Verbrauch. Es ist zwar korrekt, dass du effektiv nur 1 m3 verbraucht hast, jedoch wurde vor vielen Jahren ein (meiner Meinung nach unglücklich ausgedrückten "Mimimumverbrauch von 10 m3") der zu zahlen ist eingeführt, Daher rührt also die erste Summe von 19,65 Euro.
Das gravierenste in deiner Rechnung ist der Posten "Prorrateo Contador General". Damit zahlst du anteilmässig den Wasserverbrauch des Hauptzählers der Eigentümergemeinschaft der Anlage in der sich dein Haus befindet. Über diesen Zähler wird all jenes Wasser gezählt, welches nicht von den Zählern der einzelnen Häuser gezählt wird.
Dieser Posten muss irgendwann einmal, auf Antrag eurer Eigentümergemeinschaft, eingeführt worden sein, denn das Wasserwerk macht dies nicht von sich aus, sondern schickt normalerweise eine eigene Rechnung für den Verbrauch des Hauptzählers an die Eigentümergemeinschaft. Vor allem aber gab es damals als die meisten Anlagen Wasser bekamen diese Möglichkeit der Abrechnung nicht.
Nun wenn du dagegen was machen willst müsstest du einen Beschluss in eurer Eigentümergemeinschaft erreichen, dass der prorrateo des contador generals wieder rückgängig gemacht wird. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht meiner Kenntnis nach dafür aus, muss nicht einstimmig sein.