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Thema: Rechtliche Fragen...

  1. #1
    Insider
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    Rechtliche Fragen...

    Will mal die erste stellen:
    auf vielen privaten Internetseiten sieht man das "offizielle" kanarische Wappen oder/und die "offizielle" kanarische Flagge (die mit dem Wappen).

    Ist diese Nutzung erlaubt ?
    Oder muss man sich erst die Erlaubnis des " Gobierno de Canarias" holen ?

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Auch nach intensiver Suche kann ich nichts finden was eine Nutzung der kanarischen Symbole wie etwa die Fahne, das Wappen oder die Hymne verbietet. In den entsprechenden Verordnungen wird vor allem festgelegt wann und wie sie benutzt werden müssen.

    Selbst bei de spanischen Flagge scheint es kein Verbot an sich zu geben. Verboten ist bei der spanischen z.B. die Nutzung innerhalb der Flagge von jeglichen Symbolen od. Zeichen von politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinigungen oder entidades privadas.

    Klar sein dürfte dass beleidigende, verschmähende oder verunglimpfende Aktionen gegen die Staatssymbole strafbar ist.

  3. #3
    Insider
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    ich habe mich mal schlau gemacht (keine rechtsverbindliche auskunft): die private , commerzielle oder parteipolitische Nutzung von offiziellen escudos (wappen) oder banderas (flaggen) ist verboten.
    die nutzung der flaggen ohne symbole hingegen ist frei.
    dies stehe in irgendeinem "Bolletin" und ist ein "real decreto", so die auskunft eines mitarbeiters des Gobierno de Canarias

  4. #4
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Wenn dies mit einem "Real Decreto" geregelt ist würde das bedeuten, dass eine höhrere Norm als die kanarische Gesetzgebung dies festgelgt hat, denn ein "Real Decreto" kommt immer vom spanischen Zentralstaat. Da hatte ich zwar auch nichts darüber gefunden, aber vielleicht werde ich mich mal an anderer Stelle erkundigen.
    Wobei es mir ziemlich logisch erscheinen würde, wenn zumindest die Verwendung des Wappens auf die Institutionen beschränkt wäre.

    Boletine gibt es einige, wenn es aber ein Real Decreto war, dann muss es im "Boletin Oficial de España" veröffentlicht sein.

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