Die Rentenversicherung weiss Bescheid. Deshalb muss auch jährlich eine Bescheinigung nach Deutschland geschickt werden, dass die Person noch lebt. Dies wird nur bei Personen gefordert die im Ausland leben. Die deutsche Rentenversicherung überweist dorthin wo der Empfänger es gerne möchte. Wenn er will nach DE od. nach ES, aber es gibt keine Verpflichtung dass jemand der in Spanien lebt seine Rente auf ein spanisches Konto überwiesen bekommen muss.