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Thema: Vererben & Erben DE-ES

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Vererben & Erben DE-ES

    Habe von Hillie 2 hervorragende Artikel über die deutschen und spanischen Regelungen in Bezug auf das Erbrecht erhalten. Diese können für alle Deutsche die in Spanien eine Immobilie haben sehr sehr wichtig sein.

    Behandelt werden im 1. Dokument:
    1. Persönliche Ebschaftsteuerpflicht
    2. Sachliche Erbschaftsteuerpflicht
    3. Ermittlung der steuerlichen Bereicherung
    4. Berechnung Steuerschuld
    5. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

    Im 2. Dokument:
    1. Welches Erbrecht ist anwendbar?
    2. Gesetzliche Erbfolge
    3. Eigenhändiges Testament
    4. Notarielles (öffentliches) Testament
    5. Nachlassabwicklung bei spanischen Vermögenswerten

    Wenn ein Forenuser die beiden Dokumente haben will, Hillie ist bereit, sie an Interessierte zu schicken. Einfach eine PN an Hillie schicken.

  2. #2
    Insider Avatar von Tax
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    Super Danke für den Hinweis.
    Der Weg ist das Ziel.

  3. #3
    Insider Avatar von Residentin
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    Danke für die Info.

  4. #4
    Insider
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    Interesanter Aritkel in der aktuellen Buschtrommel Nr. 255 "Künftig neue Regeln im europäischen internationalen Erbrecht" Seite 18 + 19
    http://www.buschtrommel.es/archiv/255/

    Bisher galt z.B. für einen Deutschen immer deutsches Erbrecht, egal wo er lebt, dass soll sich ab 2015 ändern.

  5. #5
    Aktivist
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Interesanter Aritkel in der aktuellen Buschtrommel Nr. 255 "Künftig neue Regeln im europäischen internationalen Erbrecht" Seite 18 + 19
    http://www.buschtrommel.es/archiv/255/

    Bisher galt z.B. für einen Deutschen immer deutsches Erbrecht, egal wo er lebt, dass soll sich ab 2015 ändern.
    Wenn man/frau weiterliest erfährt man,wenn es denn die persönlichen Grundlagen erforderlich machen,die Anwendung des deutsches Erbrechts im Testament oder im Erbvertrag festlegt werden können.
    Interessant ist es für Menschen mit einem Vermögen welches den spanischen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer überschreitet.
    Falls Vermögen vorhanden ist,und man ist über die 183 Tage im Ausland,ist es sinnvoll sich rechtliche Beratung bei einem,am besten mit deutschem und spanischem Erbrecht vertrautem Rechtsanwalt einzuholen.
    Genauso sinnvoll ist es,die Hinzuziehung eines Steuerberaters in Erwägung zu ziehen.

  6. #6
    Insider
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    Hier habe ich noch einen Artikel gefunden der sich mit dieser neuen Regelung beschäftigt: Hier steht u.a. ein genaues Datum drin, nämlich der 17.08.2015. http://www.anwalt.de/rechtstipps/die...vo_056551.html

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