- In den “blauen Zonen” (Gebührenpflichtige Parkzonen) darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden wenn kein Ticket gelöst wurde oder wenn die Zeit des gelösten Ticket um das 3-fache überschritten wurde.
Zumindest bisher konnte meines Wissens nach ein Abschleppen nicht erfolgen, weil private Betreiber diese Zonen bewirtschaften.
Oder gibt es Unterschiede je nach Gemeinde und den damit unterschiedlichen Verträgen?