- Fahren ohne die vorschriftmässige Beleuchtung einzuschalten bei schlechter oder abnehmender Sicht
- Falsche Benutzung der Beleuchtung (z.B. Wenn andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden)

91-300 Euro (30% Nachlass bei schneller Zahlung), Abzug von 2 Punkten des Guthabens.
Ausserdem möglich, nicht zwingend: 1-3 Monate Führerscheinentzug.