a) - Fahren mit Kopfhören, außer bei der Fahrprüfung für Zweiräder, wenn das Reglement dies vorsieht.
b) - Benutzung eines Handys während der Fahrt wenn man Hände oder Kopfhörer oder ähnliche Instrumente dafür benutzen muss. (Soll heißen, dass das einzige was erlaubt ist, eine Freisprechanlage ist)
c) - Radarwarnanlage im Auto (Soll demnächst verschärft werden)


91-300 Euro (30% Nachlass bei schneller Zahlung),
a+b) Abzug von 3 Punkten des Guthabens.
c) Abzug von 2 Punkten des Guthabens
Außerdem möglich, nicht zwingend: 1-3 Monate Führerscheinentzug.

a) Wird normal mit 150 Euro und 3 Punkten bestraft.