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Thema: Strafen für Verstösse im Strassenverkehr

  1. #21
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    Ab 25. Mai 2010 tritt eine Reform des Strassenverkehrsgesetz in Kraft. Dadurch werden sich einige der in diesem thread genannten Dinge ändern. Also das geschriebene mit Vorsicht geniessen.
    Wer spanisch kann findet die Reform hier: http://www.dgt.es/was6/portal/conten.../texto_boe.pdf

    Wenn ich wieder einmal viel Zeit habe werde ich die wichtigsten Änderungen posten.

  2. #22
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    Ab 25. Mai 2010 tritt eine Reform des Strassenverkehrsgesetz in Kraft. Dadurch werden sich einige der in diesem thread genannten Dinge ändern. Also das geschriebene mit Vorsicht geniessen.
    Wer spanisch kann findet die Reform hier: http://www.dgt.es/was6/portal/conten.../texto_boe.pdf

    Wenn ich wieder einmal viel Zeit habe werde ich die wichtigsten Änderungen posten.

    Hier kann man die Verstösse sehen (auf spanisch): http://www.reformaleydetrafico.es/infracciones.html
    U.a. sieht man die eklatante Strafe wenn jemand z.B. einen Radarwarner im Auto hat: Strafe 6000 Euro und Abzug von 6 Punkten.

    Im gleichen link kann man seitlich auf "Ejemplos" klicken und dort sind Beispiele wie es heute ist und wie es ab 25. Mai sein wird.

    Eine weitere wichtige Neuerung ist dass der Nachlass bei schneller Zahlung von 30% auf 50% steigt.

  3. #23
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    Manipulieren des Nummernschilds (Schrauben, Sprays, Filzschreiber...)

    Heute: 150 Euro und 2 Punkte Abzug.

    Ab 25.5.
    6000 Euro (kein Recht auf die 50% Nachlass bei schneller Zahlung) und 2 Punkte Abzug.

  4. #24
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    Geschwindigkeitsübertretung: 142 km/h statt 120 km/h

    Heute:
    Geldstrafe von 100 Euro (mit Nachlass waren es 70 Euro)
    Mögliches Fahrverbot von 1-3 Monaten
    Eintrag ins Fahrerregister

    Ab 25. Mai
    Geldstrafe von 100 Euro (mit dem Nachlass sind es 50 Euro)
    Kein mögliches Fahrverbot
    Kein Eintrag ins Fahrerregister (wenn die Geldstrafe innerhalb der Frist gezahlt wird in der man den Nachlass gewährt bekommt)

  5. #25
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    Fahren ohne Licht

    Heute:
    150 Euro Geldstrafe (mit 30% Nachlass 105 Euro)
    Mögliches Fahrverbot von 1-3 Monaten
    Abzug von 2 Punkten
    Eintrag ins Fahrzeugführerregister

    Ab 25. Mai
    200 Euro Geldstrafe (mit 50% Nachlass 100 Euro)
    Kein Punkteabzug
    Kein Eintrag ins Fahrerregister (wenn die Geldstrafe innerhalb der Frist gezahlt wird in der man den Nachlass gewährt bekommt)

  6. #26
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    Hier die neuen Strafen für die geläufigsten Geschwindigkeitsbegrenzung auf unserer Autobahn:

    Erlaubt 120 km/h
    121-150 = 100 Euro Geldstrafe, kein Punkteabzug
    151-170 = 300 Euro Geldstrafe, 2 Punkte Abzug
    171-180 = 400 Euro Geldstrafe, 4 Punkte Abzug
    181-190 = 500 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug
    ab 191 = 600 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug

    Erlaubt 80 km/h
    81-110 = 100 Euro Geldstrafe, kein Punkteabzug
    111-130 = 300 Euro Geldstrafe, 2 Punkte Abzug
    131-140 = 400 Euro Geldstrafe, 4 Punkte Abzug
    141-150 = 500 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug
    ab 151 = 600 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug

  7. #27
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    Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne das Recht dafür zu haben.

    Ab 25.5. 200 Euro (50% Nachlass bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen)

  8. #28
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    Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine weitere Veränderung und zwar jene, dass die Verkehrsstrafen in Spanien ab dem 25.5. einheitlich sind. Früher konnte jedes Rathaus, innerhalb eines festgelegten Rahmens, selbst entscheiden welche Geldstrafe sie für welchen Verstoß festlegen.

    Leichter Verstoß 100 Euro
    Schwerer Verstoß 200 Euro
    Sehr schwerer Verstoß: 500 Euro

  9. #29
    Insider Avatar von Tax
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    Zitat Zitat von queru
    Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne das Recht dafür zu haben.

    Ab 25.5. 200 Euro (50% Nachlass bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen)
    Was gut das mein Ausweis auch in Spanien gilt.

    (Bin dafür das Deutschland hier auch mal anpasst.)
    Der Weg ist das Ziel.

  10. #30
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    Zitat Zitat von queru
    Hier die neuen Strafen für die geläufigsten Geschwindigkeitsbegrenzung auf unserer Autobahn:

    Erlaubt 120 km/h
    121-150 = 100 Euro Geldstrafe, kein Punkteabzug
    151-170 = 300 Euro Geldstrafe, 2 Punkte Abzug
    171-180 = 400 Euro Geldstrafe, 4 Punkte Abzug
    181-190 = 500 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug
    ab 191 = 600 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug

    Erlaubt 80 km/h
    81-110 = 100 Euro Geldstrafe, kein Punkteabzug
    111-130 = 300 Euro Geldstrafe, 2 Punkte Abzug
    131-140 = 400 Euro Geldstrafe, 4 Punkte Abzug
    141-150 = 500 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug
    ab 151 = 600 Euro Geldstrafe, 6 Punkte Abzug
    Nur damit niemand denkt, dass über 191 bzw. 151 km/h nix weiter mehr passiert:
    Ab dem Moment wo jemand um 60 km/h auf Stadtstrassen oder um mehr als 80 km/h schneller als erlaubt auf ausserörtlichen Strassen fährt, sind alle oben genannten Strafen hinfällig und es kommt das Strafgesetzbuch ins Spiel. Dort sind dafür Strafen von 3-6 Monaten Haft, ersatzweise 6-12 Monate Geldstrafe + zwischen 31 und 90 Tagen gemeinnützige Arbeit und auf jeden Fall Führerscheinentzug zwischen 1 und 4 Jahren vorgesehen.

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