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Thema: Frau von Ex-Mann auf Parkplatz Hoya la Plata erstochen

  1. #1
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    Frau von Ex-Mann auf Parkplatz Hoya la Plata erstochen

    Eine Frau verstarb gestern gegen 22:30 Uhr auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Hoya la Plata in Las Palmas de GC, nachdem sie von ihrem Ex-Mann niedergestochen wurde. Der Mann versuchte danach erfolglos sich mit Barbituraten umzubringen. Er wurde, anscheinend in seinem Auto sitzend auf dem Parkplatz, festgenommen.
    Die Frau hatte den Mann vorher schon wegen Misshandlung angezeigt. Es existierte jedoch keine Anordnung, dass er sich der Frau nicht nähern durfte.

  2. #2
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    Die Staatsanwältin hat gestern die Sachlage wie sie die Anklage sieht dargestellt:
    „Unerwartet hat der Angeklagte ein Messer gezogen dass er in seinem Auto aufbewahrt hatte, hat sich hinter das Opfer gestellt und ihr 2 Messerstiche in den Rücken versetzt. Danach, genau dann als sich die Frau umdrehte um sich zu verteidigen, schnitt er ihr einmal in den Hals und stach ihr zweimal in Herzhöhe in die Brust.
    Das Verbrechen geschah am 15.6.09 gegen 19:45. Laut der Staatsanwältin hatte sich das Opfer mit ihrem Ex-Mann auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums verabredet nachdem er sie, „mit der Ausrede“ einige Scheidungspapiere regeln zu müssen, angerufen hatte. Dort angekommen überredete er sie ihn zu seinem Auto zu begleiten wo er sie, „das geschaffene Vertrauen ausnutzend“ und nachdem er festgestellt hatte, „dass niemand in der Nähe war“, angriff.

    Der Verteidiger erkennt an, dass der Angeklagte seine Ex-Frau umbrachte aber er eine lange Krankengeschichte mit „depressiven und psychotischen“ Problemen aufweist und dass er wegen der eingenommenen Medikamente nicht weiß wie er sich mit seiner Frau getroffen hatte und wie er ihr die Stiche zugefügt hat.
    Der Verteidiger forderte dass bevor das mündliche Verfahren eröffnet wird noch weitere Gutachten vorgenommen werden um den Geisteszustand des Angeklagten festzustellen. Ausserdem weißt er darauf hin, dass der Angeklagte die Polizei anrief um sich nach der Tat zu stellen.

  3. #3
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    Das Verfahren beginnt am 21.11. vor einem Geschworenengericht.
    Der Staatsanwalt fordert 23 Jahre Haft und ca. 100.000 Euro Entschädigungen an die Erben der Frau.

  4. #4
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    Was ich absolut nicht nachvollziehen kann ist, weshalb zwischen der Tat und der Verhandlung 2 1/2 Jahre liegen. Das könnte der EuGH überlange Verfahrensdauer nennen, mit der Folge einer Strafreduzierung.

  5. #5
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    Nö, die Dauer ist relativ normal - schätze da war zwischendrin auch viel Papierverkehr und gute 5 Dutzend Drittgutachter.

    Ist eben Bürokratie heutzutage, früher gab's kurzes Blabla und dann den Galgen, heute dauert sowas bis zu 15 Jahre bis alle Instanzen durch sind.

    Sind wir ehrlich. Wenn jemand den anderen umbringt, dann ist doch egal, ob er geistig labil ist/war oder alles geplant hat - er ist eine Gefahr für die Gesellschaft und sollte so behandelt werden.

    Die Tat selbst ist ja offensichtlich unumstritten und er als Täter ebenso - alles andere ist juristisches Blabla von wegen Unzurechnungsfähig oder nicht .. obwohl es laut der Erzählung schon sehr nach geplant aussieht :-)

  6. #6
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    @peter: Das sehe ich nach wie vor anders. Der Tatablauf ist klar, es wird nur noch ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit benötigt. Das dauert keine 2 1/2 Jahre, zumindest nicht in D.

  7. #7
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    In AT hat selbst ein lächerlicher Verkehrsunfall vorm Bezirksgericht erstmal 1 Jahr bis zur Verhandlung gedauert ;-)

    Ich könnte mir ja auch gut vorstellen, dass es erstmal eine Verhandlung gibt ob es Mord war und erst danach bzgl. der Schuldfähigkeit eine eigene Verhandlung stattfindet ..

  8. #8
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    Das eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr mal ein Jährchen dauern kann, ist auch in D nicht ungewöhnlich, nur warum sollte ein Mordverfahren bei klarem Tatablauf und einem inhaftierten Angeklagten so lange dauern. Da wird bei Gericht -zumindest in D- wesentlich flotter zu Werke gegangen. Und ein zweites separates Verfahren zur Feststellung der Schuldfähigkeit macht so recht auch keinen Sinn, da sich Fragen der Schuldfähigkeit bei allen Tötungsdelikten auftun. Der Onkel Doktor braucht auch nur maximal 2 Vormittage, um den Beschuldigten in der "Kiste" zu explorieren. Spätestens 4 Wochen später ist das schriftlich abgefasste Gutachten bei den Akten.

  9. #9
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    ..bleibt es aber immer noch eine spanische Verhandlung .. :-)

  10. #10
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    „Er kann sich an nichts“ erinnern war der am meist wiederholte Satz des 60-jährigen Angeklagten am 1. Verhandlungstag, obwohl er anerkannte, dass er der Täter ist.
    Er sagte es gab „mehrere Anzeichen“ die wenn sie beachtet worden wären diesen fatalen Ausgang verhindert hätten. „Meine Kinder sind auch schuldig des Mordes, sie hätten gesagt, dass sie sich scheiden lassen soll und nicht mehr mit ihm sprechen soll und sie drohten ihrer Mutter nicht mehr mit ihr zu sprechen wenn sie zu ihm zurückkehrt. Wenn sie anrief und um Hilfe bat und sie sie nicht beachteten haben sie auch Schuld“.
    Er kann sich an nichts erinnern, er hat sich auch nicht mit ihr dort verabredet und erinnert sich nicht weder mit ihr gesprochen zu haben noch mit seiner Schwester. Er erinnert sich nur, dass er den Knauf des Messer sah und danach wachte auf dem Bürgersteig auf ohne zu wissen wo er war.
    Er wiederholte, dass er manchmal verloren und desorientiert ist und dass er eine mentale Krankheit hat. „Ich sah Dinge und Licht, hörte Lärm und sah Schatten, die Medikamente die ihm die Psychologin verschrieben hatte multiplizierte er mal 5.“
    Er sagte, dass er weder seine Ex-Frau noch ihre Kinder niemals angegriffen oder beleidigt hätte und er verneinte ausdrücklich und mehrere Male, dass er aus dem Haus geworfen wurde. „Wir hatten wunderschöne Jahre und hatten eine gute Beziehung” sagte er. Er versteht nicht, dass seine Familienangehörigen behaupten, dass es Misshandlungen gab.

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