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Thema: Maklergebühr beim Kauf bzw.Verkauf von Immobilien

  1. #1
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    Maklergebühr beim Kauf bzw.Verkauf von Immobilien

    Hallo zusammen,

    Wer trägt beim Kauf bzw.Verkauf von Immobilien die Maklergebühren?

    So wie weiss,trägt auf Gran Canaria der Verkäufer die Maklerkosten, hat sich
    da was geändert?


    Anko11

  2. #2
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    Zahlt überlicherweise der Verkäufer (5%). Der wird aber versuchen, die Maklerprovision auf den Kaufpreis aufzuschlagen, um somit bei Null für ihn rauszukommen. Und denken Sie daran, wenn der Makler schon ein Objekt hat und Ihnen anbietet, ist er vom Verkäufer beauftragt und dessen Partei.
    Mein Vorschlag aus eigener Erfahrung:
    Sprechen sie vorher mit einem deutschsprachigen Rechtsanwalt auf GC, wieviel er für die vollständige Abwicklung, wie sie der Makler machen würde, verlangt. Ich habe das vor etlichen Jahren für 2% ausgehandelt. Wenn sich das noch Verkäufer/Käufer teilen, ist es für beide Seiten billiger.

  3. #3
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    Danke fritzilein,
    alles geklärt, nächste Woche ist Notartermin und ich bin wieder ein Stück weiter.

    Anko11

  4. #4
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    Jetzt ist es amtlich, ich ziehe um in die Nähe der Cita.......
    ich habe meine Traumwohnung gefunden und heute unterschrieben.
    Ich freue mich auf den kommenden Winter.

    Anko11

  5. #5
    Insider Avatar von Residentin
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    Ich freue mich mit dir.

  6. #6
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    Herzlichen Glückwunsch!
    Und wst es mit der Maklergebühr gelaufen? Welchen Prozentsatz hast Du bezahlt?

  7. #7
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    @dyson
    habe keine Maklergebühren gezahlt, es ging ohne Makler.

    Anko11

  8. #8
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    Danke Residentin

  9. #9
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    Danke, hat mich auch einige schlaflose Nächte gekostet.

    Anko11

  10. #10
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    Ich hoffe für anko11, dass es nach dem Notartermin ohne kenntnisreiche Hilfe gut weiter geht.
    Bei Immobiliengeschäften ist normalerweise nicht das Verfahren beim Notar das aufwendige, das besonderes Wissen erfordert, sondern das Procedere danach. Es sind - vor allem vom Käufer - zahlreiche Behördengänge- und Verfahren erforderlich, um die Notarurkunde eintragungsfähig zu machen und den Eigentumsübergang rechtlich zu vollziehen.

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