Das ganze ist jediglich eine beschlossene Entschließung. Noch lange kein für die spanischen Hoheitsrechte bindender Beschluss. Diese Entschließung muss jetzt zuerst von der Cortes auf Landesgesetz überprüft werden und zum Schluss den Regionalregierungen vorgelegt werden. Bis all das geschehen ist, vergehen Jahre.
@ rainer01
Ich versteh nicht deine Besorgnis bezüglich des Absatzes "AH". Vor dem Kauf überprüft jeder anständige Anwalt/Notar, die Liegenschaft genau auf diese Punkte und setzt dementsprechend sein Veto ein, gäbe es diesbezüglich Unstimmigkeiten.
fio