In diesem Zentrum sind 3 Fälle möglich:
Terrassen die der Eigentümergemeinschaft gehören, solche die dem Eigentümer des Lokals gehören und jene die einer Privatfirma gehören (Soweit ich weiß ist das die grosse Mehrheit).

Wer eine Terrasse dieser Firma nutzen will muss, abgesehen eines Mietvertrags mit dem Eigentümer über das Lokals, einen gesonderten Mietvertrag über die Terrasse mit dieser Firma abschließen.