Die Eigentümer eines Viertels der 20 Millionen Prepaidkarten Spaniens sind nicht identifiziert. Dies müssen sich bis 7. November 2009 tun. Grundlage ist ein Gesetz von Oktober 2007, welches nach den Attentaten des 11. März verabschiedet wurde. Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von 2 Jahren vor. Die Telefonanbieter müssen nach Ablauf dieser Frist die nicht identifizierten Karten abschalten. Dadurch kann es sein, dass der Kunde die Linie und die Handynummer verliert. Die Identifizierung kann in den Verkaufsgeschäften der jeweiligen Anbieter vorgenommen werden. Auf den Kanaren gibt es 600.000 Karten deren Eigentümer nicht identifiziert sind.