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Thema: Fahrtenschreiber werden auf den Kanaren Pflicht

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Fahrtenschreiber werden auf den Kanaren Pflicht

    Ab 1.1.2010 müssen auch die LKW´s und Busse auf Gran Canaria, Teneriffa und Fuerteventura Fahrtenschreiber installiert haben. Ca. 55.000 Fahrzeuge für den Warentransport oder Personentransporter für 10 und mehr Personen müssen dieses System einführen welches für Spanien bereits seit 15 Jahren gilt. Bis jetzt waren die Inseln wegen ihrer geringen Größe davon ausgenommen. Die Installation kostet pro Fahrzeug 1300 Euro. Verstöße gegen die betreffende Gesetzgebung ziehen Strafen zwischen 200 und 6000 Euro nach sich. Die Norm besagt u.a. dass man nicht länger als 4,5 Stunden zusammenhängend bzw. 9 Stunden am Tag hinter dem Steuer sitzen darf.

  2. #2
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    Re: Fahrtenschreiber werden auf den Kanaren Pflicht

    Zitat Zitat von queru
    Die Installation kostet pro Fahrzeug 1300 Euro.
    Wieder so ein politisches "Märchen". Die meisten Fahrzeuge der besagten Gruppe haben diese bereits serienmässig drin. Nur benutzt wurden sie bisher nicht. Eine Nachrüstung kommt also nur für rund 10% der Fahrzeuge zum tragen.

    Aber eine feine Sache ist das schon. Dennoch glaube ich das die Polizei (mit Ausnahme der Guardia Civil) evtl Manipulationen nicht erkennt.

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Wobei ich der Meinung bin, dass auf solch kleinen Inseln sowieso nur die Guardia Civil diese Sache kontrollieren wird. Die Policia Local wird da sicher nicht mitmachen, vor allem auch aus dem Grund da die Strafen nicht dem Rathaus zufliessen sondern dem spanischen Staat.

  4. #4
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Das Ministerium Fomento wird die Gesetzgebung ändern um die Transporteure der Kanaren und der beiden Baleareninseln Menorca und Ibiza von der Verpflichtung Fahrtenschreiber zu benutzen zu befreien. Es werden aber noch einige Moante vergehen.

    Das Ministerium ist der Meinung, dass man dieser von der Transportvereinigung geforderten Änderung stattgeben kann denn wenn nan die Ergebnisse der vergangenen 15 Monate auswertet kann man feststellen, dass die Anzahl der Missachtungen von Fahr- und Ruhezeiten unwesentlich waren.

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