Der Ministerrat beschloß heute die Änderung einer Norm über thermische Anlagen in Gebäuden zum Zweck der Energiesparens.
Demnach darf in öffentlichen Gebäuden und Lokalen (z.B. Verwaltungen, Bars, Restaurants, Cafeterias, Supermärkte, Einkaufszentren, Bazare, Bus- und Zugstationen, Flughäfen, Kinos, Theater, Auditorien, Kongresszentren) die Temperatur im Winter 21 Grad nicht übersteigen und im Sommer nicht unter 26 Grad sein. Die Luftfeuchtigkeit muss zwischen 30 und 70% liegen.
Weiterhin dürfen Gebäude und Lokale mit Zugang von der Straße mit einem System ausgestattet sein welches verhindert, daß die Türen permanent offen stehen.
Insgesamt sind in dem Beschluß 31 Massnahmen zur Energieeinsparung vorgesehen.