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Thema: Appartment auf GC

  1. #11
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Da muss ich dir leider widersprechen fio. Die "Contribución urbana" also die Grundsteuer richtet sich nur nach dem Katasterwert und der verändert sich nicht mit dem Kaufpreis. Der wird jedes Jahr um wenige Prozente angehoben oder wieder einmal (vielleicht alle 20 Jahre) auf einen Schlag an das aktuelle Preisniveau angepasst. Ich hab eine solche Anpassung erst einmal 1996 erlebt.
    Was du wahrscheinlich meinst ist die einmalige Grunderwerbsteuer beim Kauf, die richtet sich in der Tat nur nach dem angegebenen Kaufpreis.

  2. #12
    Insider Avatar von Tax
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    Zitat Zitat von queru
    Finanzamttechnisch müsstest du hier eine Steuererklärung machen und zwar das Modell 210 und müsstest 24% Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.
    Wirklich auf die Mieteinnahmen ?
    Oder auf den Gewinn aus der Vermietung ? Wäre ein großer Unterschied, dann dann vorher alle Kosten runter gehen würden.
    Der Weg ist das Ziel.

  3. #13
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    Grunderwerbsteuer wird errechnet aus notariell beurkundetem Kaufpreis.

    Jährlich anfallene Grundsteuer wird errechnet aus Katasterwert.

    Auf gesamte Mieteinnahmen fallen Steuern an, nicht nur auf den erzielten Gewinn durch die Mieteinnahmen.

    Beim Kauf einer Immobile in Spanien sollte jeder Unkundige (wie ich es war) am besten einen deutsch sprechenden Rechtsanwalt spanischer Staatsbürgerschaft zu Rate ziehen............................. denn es gibt so einiges zu beachten, z.B. Plusvalia usw.

    (ich hatte die Unterstützung eines in HH lebenden spanischen Ra mit Schwerpunkt span. Immobilienrecht und die Unterstützung eines mit span. Steuerrecht vertrauten Steuerberaters)
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  4. #14
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ja genau so isses. Im Gegensatz zu einem in Spanien ansässigen Bürger (Steuerinländer), der die zum Erhalt der Mieteinnahmen notwendigen Kosten absetzen darf, dürfen es die Steuerausländer nicht. Das finde ich persönlich als starkes Stück von der spanischen Gesetzgebung.

  5. #15
    Insider Avatar von fio
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    @ queru
    @ GranCanfun

    Ich widerspreche ja gar nicht.
    Schaue ich allerdings meinen, auf der "urbana" ausgestellten Katasterwert an und vergleiche den mit dem Kaufpreis, ergibt sich ein nicht unerheblicher Unterschied.
    fio

  6. #16
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    @ fio
    valor catastral hat nichts, aber auch gar nichts mit beurkundetem Kaufpreis zu tun.

    @ Kaufinteressenten
    gebe Euch gerne per PN Adresse meines span. Ra und meines Steuerberaters in HH. Sie betreiben ein gemeinsames Büro.
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  7. #17
    Insider Avatar von Tax
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    Zitat Zitat von queru
    Ja genau so isses. Im Gegensatz zu einem in Spanien ansässigen Bürger (Steuerinländer), der die zum Erhalt der Mieteinnahmen notwendigen Kosten absetzen darf, dürfen es die Steuerausländer nicht. Das finde ich persönlich als starkes Stück von der spanischen Gesetzgebung.
    Wenn dem so ist wird das keinen langen Bestand vor den Europäischen Gerichten haben. Als Betroffener würde ich da über eine entsprechende Klage nach denken.
    Der Weg ist das Ziel.

  8. #18
    Nicht mehr aktiv
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    Alles sehr verwirrend!!
    Wie sollte man also vorgehen??

  9. #19
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Finanzamttechnisch ist es nicht verwirrend. Wenn du z.B. 1000 Euro im Jahr eingenommen hast füllst du das Modell 210 aus und gehst damit zur Bank und zahlst 240 Euro Steuern. Die Unterlagen heftest du ab und das war´s. Wenn ich nicht irre hast du dazu bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für die Einnahmen des Vorjahres Zeit.

    Andere Baustelle ist der touristische Blickwinkel. In den Augen des Tourismusamts bist du als Eigentümer einer einzigen Immobilie niemals legal sondern immer illegal, ausser deine Immobilie wird von einer einzigen Vermietungsfirma (Sofern eine existiert) in deiner Anlage mitvermietet. Sollte jedoch in deiner Anlage weniger als 50% aller Wohneinheiten nicht touristisch vermietet werden dann kannst du eh nichts machen um in den Augen der Inspektoren legal zu sein. In diesem Fall dürfte nicht eine einzige Wohneinheit in deiner Anlage touristisch vermietet werden.
    Wer kontrollierts? Dazu kann ich nur sagen, dass es viel zu wenige Inspektoren auf der Insel gibt. Andere Sache ist wenn dich ein verärgerter Mieter anzeigt. Dann wird die Behörde wahrscheinlich auf jeden Fall in eurem Haus vorbeischauen.

    An Festmieter, die vorhaben ihren Wohnsitz in deiner Immobilie zu begründen, an die darfst du jederzeit vermieten.

  10. #20
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Klingt alles sehr verwirrend. Ich würde einfach meine Immobilie an "Gute Freunde" vermieten. Wieso denn so ein Theater darum???
    Bei aller Liebe, aber das ist doch keinen Gedanken Wert. Natürlich werden wir Einkünfte in Spanien, in D steuerrechtlich auch berücksichtigen, und diese fein, beim Finanzamt Ratzeburg anmelden. Sorry, da fehlt mir was.....
    "El que nada sabe, de nada duda."

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