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Thema: Appartment auf GC

  1. #1
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    Appartment auf GC

    Hallo,
    mein Wohnsitz ist D. Wenn ich nun ein Appartment auf der Insel kaufe und dieses in der Zeit, in der ich nicht vor Ort bin vermiete, fallen für diese Einkünfte ja auch Steuern an. Muss ich also in Spanien eine weitere Steuererklärung machen oder versteuere ich den Spass in D. Wie sieht es desweiteren mit der Grundsteuer für das Objekt aus??
    Danke

  2. #2
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Offiziell ist Privatvermietung nicht zulässig!! Also fällt das sowieso aus dem Rennen. Aber!!!! 99 Prozent (oder mehr) der Privateigentümer vermieten "Schwarz". Jetzt denk dir deinen Teil bitte und verstehe die Antwort!!

    Gruß
    Ron
    "El que nada sabe, de nada duda."

  3. #3
    Insider Avatar von fio
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    Exakt richtig.
    fio

  4. #4
    Insider Avatar von Tax
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    OH, oh, das habe ich jetzt aber nicht gelesen.
    Der Weg ist das Ziel.

  5. #5
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Zitat Zitat von Tax
    OH, oh, das habe ich jetzt aber nicht gelesen.
    ........gehe ich von aus...
    "El que nada sabe, de nada duda."

  6. #6
    Insider Avatar von mogan13
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    Und ich hab eh was an den Augen
    " Nehmt mich so wie ich bin , den anders gibt´s mich nicht!!"

  7. #7
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    Ziehe hiermit offiziell meine Frage zurück. Das ist ja ein Sündenbabel ohoh

  8. #8
    Insider Avatar von Tax
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    Zitat Zitat von rainer01
    Ziehe hiermit offiziell meine Frage zurück. Das ist ja ein Sündenbabel ohoh
    Wusste doch das du gar nicht fragen wolltest.
    Der Weg ist das Ziel.

  9. #9
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Auch wenn du es touristisch offiziell nicht vermieten dürftest. Finanzamttechnisch müsstest du hier eine Steuererklärung machen und zwar das Modell 210 und müsstest 24% Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.
    Für die Grundsteuer kannst du Bankaabuchung machen. Wie hoch die ist hängt vom Appartement ab. Als Anhaltspunkt nimm mal ca. 150 Euro im Semester.

  10. #10
    Insider Avatar von fio
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    Die "Urbana" hängt davon ab, welche Eintragung der Notar beim Kauf vornimmt.
    Das heißt wenn für einen Bungalow "dinero de manos" per Hand 150.000.-€ bezahlt werden, die "Valor Catastral" aber jediglich gesamt 70.000.-€ beträgt, wird´s dementsprechend günstiger.
    Ein Prinzip das viele Notare praktizieren.
    fio

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