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Thema: Muss der WEG-Verwalter die Miteigentümerliste herausgeben?

  1. #1
    Insider Avatar von hjb
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    Muss der WEG-Verwalter die Miteigentümerliste herausgeben?

    In Deutschland ist der Verwalter von Eigentumsanlagen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen (auch des BGH)
    zur Herausgabe der Miteigentümerliste verpflichtet:

    http://www.123recht.net/Muss-der-WEG...-__a82982.html
    http://www.hansa-immobilien.com/file...z_vzr16211.pdf



    Gibt es hierzu auch spanische Gerichtsentscheidungen ???

  2. #2
    Tourist
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    Hallo hjb - schade das niemand antwortet. weiß denn keiner eine antwort? mich würde es auch interessieren.

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