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Thema: Missbrauch

  1. #21
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Die Ermittlungen sind beendet und der Richter hat heute gegen 4 Personen Anklage erhoben.
    3 befinden sich in Untersuchungshaft und die hat der Richter wegen Fluchtgefahr verlängert. Der 4. Angeklagte ist auf freiem Fuß und darf dies auch bleiben.
    Der Richter hat verfügt, dass die 3 Inhaftierten innerhalb von 24 Std. gesamtschuldnerisch die Kaution von 6 Millionen Euro zahlen müssen und der vierte Angeklagte 400.000 Euro als Sicherheit um mögliche Schadensersatzforderungen der Opfer zu begleichen. Sollten innerhalb dieser Frist die Gelder nicht bezahlt sein wird die Pfändung ihrer Güter angeordnet.

    In der Anklageschrift sind die Vergehen an 61 Opfern aufgezählt.

    Dem Hauptangeklagten werden 56 Straftaten vorgeworfen. Für 19 Straftaten braucht er sich nicht zu verantworten, da sie verjährt sind.

    2. Angeklagte: 28 Straftaten nicht verjährt, 1 verjährt.

    3. Angeklagter: 25 Straftaten nicht verjährt, 2 verjährt.

    4. Angeklagter: 3 Straftaten nicht verjährt, 5 verjährt.

  2. #22
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    Der Hauptangeklagte des Falls hat vor dem Richter ausgesagt, dass er das Opfer einer Konspiration von Seiten all jener, die ihn wegen des Missbrauchs Minderjähriger angezeigt haben, wurde.

    In einer halbstündigen Vernehmung vor dem Richter, 10 Tage bevor der Fall publik wurde, argumentierte er, dass jene die ihn beschuldigen, ein Fitnessstudio in der Nähe seiner Karateschule eröffnet hatten und sie versuchen seine Schüler zu ihnen zu holen sowie die Subventionen zu kassieren die er bekam. Er versicherte, dass sich alle gegen ihn verschworen hatten um ihn verächtlich zu machen.

  3. #23
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    Zitat Zitat von queru
    Ein Wahnsinn:

    Der in Untersuchungshaft sitzende Hauptangeklagte hat am 13.7. beantragt (vermutlich beim zuständigen Amt), den Namen "Fall Karate" (caso kárate) auf sich zu registrieren für die Veröffentlichung möglicher Filme und Bücher.
    Das Patentamt hat seinen Antrag abgelehnt. Es gibt mehrere Gründe einer davon, dass es "verletzend" wäre eine Begriff zu schützen der in Bezug zu einem mutmasslichen Drama von Pädophilie steht.

  4. #24
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    Die vom Richter beauftragten Gutachter für die psychiatrischen und psychologischen Untersuchungen des Hauptangeklagten kamen zu dem Ergebnis, dass er keine mentale Krankheit hat durch die er schuld unfähig sein könnte. Was er hätte wären narzisstische und psychopathische Züge.

  5. #25
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    Man schätzt, dass es noch 9 Monate dauern wird bis das Verfahren beginnt.

  6. #26
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    Der Staatsanwalt fordert folgende Haftstrafen:
    Für den Hauptangeklagten 292 Jahre
    Für seine Lebensgefährtin 154 Jahre
    Für Ivonne G. 146 Jahre
    Für Juan Luis B. 18 Jahre

  7. #27
    Inselfan
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    grrrh

    ich koennte brechen wenn ich das lese - Konspiration

  8. #28
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    Die Staatsanwaltschaft beantragten gestern die Verlängerung der Präventivhaft gegen die Sekte nachdem die eigentliche maximale gesetzliche Dauer von 2 Jahren vorbei ist.
    Sowohl Staatsanwalt wie Nebenkläger beantragten eine Verlängerung bis auf 4 Jahre da wegen der zu erwartenden hohen Haftstrafen Fluchtgefahr besteht und sich die Umstände wegen der sie ursprünglich in Haft kamen nicht verändert hätten.

  9. #29
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    Das Gericht hat die Verlängerung der Präventivhaft über die 2 Jahre hinaus angeordnet.

  10. #30
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    Wenn die Schätzungen mehrerer Rechtsanwälte passen, kann sich das Verfahren bis zu 3 Monate hinziehen. Voraussichtlich werden 100 Zeugen vernommen und wenn morgens um 9 begonnen wird, schätzt man, dass pro Tag 5 Zeugen vernommen werden können, ohne die Beweise der Gutachter zu mitzuzählen.

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