Zitat Zitat von Gran-Canaria-Infos
Wenn man z.B. kurz vor der Einwanderung einen PKW mit Anhänger kauft und diese in Deutschland
mit Ausfuhrkennzeichen zuläßt, welche Steuern fallen dann beim zoll und bei der Zulassung auf Gran Canaria an ?

Ich habe von IGIC und AIEM gehört, welche nicht anfallen, wenn das Auto / der Anhänger Umzugsgut sind.
Wie lange müssen die einem vor dem Umzug schon gehören ?
Weiter habe ich etwas von einer 19% (?) Zulassungssteuer gehört, die nach Leistung des PKW gestaffelt ist.
Fällt die immer an ?
Auch für einen Anhänger ?
Ich hole diese Thema nochmal hervor, da ich der Meinung bin, dass zwar das Thema Zulassungssteuer (staatliches Finanzamt) bereits in dem anderen thread beantwortet ist, aber das Thema IGIC/AIEM (kanarisches Finanzamt) noch nicht. Mein Wissensstand ist folgender:

Damit Auto und Anhänger als Umzugsgut beim kanarischen Finanzamt anerkannt wird:

-Muss du nachweisen können, dass du länger als 185 Tage (innerhalb der EU) vor Umzug in Deutschland gewohnt hast.

-Wenn das Fahrzeug und der Anhänger keine Steuervergünstigungen im Heimatland wegen des Umzugs erfahren haben müssen sie 6 Monate vor Umzug in deinem Besitz gewesen sein. Sollten sie Steuervergünsigungen erfahren habe länger als 12 Monate.

-Einmal importiert dürfen Auto und Hänger 12 Monate lang, nach dem Import, weder veräussert noch abgetreten oder vermietet werden, ausser man hat nachweisliche Gründe dafür.

Diese soll nur als Anhaltspunkt dienen und ist ohne Garantie.