Die Polizei beschuldigt den Vater des Kindes der schweren Fahrlässigkeit mit Todesfolge. Er hatte weder eine Lizenz um solche Hunde zu führen noch eine Haftpflichtversicherung.
Die Polizei beschuldigt den Vater des Kindes der schweren Fahrlässigkeit mit Todesfolge. Er hatte weder eine Lizenz um solche Hunde zu führen noch eine Haftpflichtversicherung.