So wie peace es schrieb kenne ich es auch. Entweder die spanische oder die andere. Jedoch haben in Spanien geborene jederzeit das Recht die spanische anzunehmen ohne Wartezeiten abwarten zu müssen.
Obwohl es auch dutzendfach die doppelte Staatsbürgerschaft deutsch-spanisch gibt, nämlich z.B. wenn der Vater Spanier und die Mutter Deutsche ist, zumindest im Falle eines unehelichen Kindes welches vom Vater anerkannt wurde.

Die Doppelstaatsbürgerschaft Deutsch-Österreich geht in Ordnung sofern das Kind ehelich ist. Siehe hier: http://www.wien.diplo.de/Vertretung/...erty=Daten.pdf