Übrigens wird als Sanktion für jemanden der privat (nicht gewerblich) z.B. an der Küste angelt eine Geldstrafe von 60 Euro verhängt. (Art. 69 Absatz a des Gesetzes 17/2003). Wenn noch was anderes dazukommt, wie z.B. Fischen wo es verboten ist, kann es teurer werden.