Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 23

Thema: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

  1. #1
    Nicht mehr aktiv
    Registriert seit
    02.05.2010
    Beiträge
    80

    Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

    Hi, ich fang mal langsam an die Fragen zu beantworten, habe momentan wenig Zeit und daher kommen die Antworten stückchenweise. Die Antworten sind unverbindlich, ich kenne die aktuelle Gesetzeslage nicht zu 100%.

    Auf wie viele gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstage hat der Arbeitnehmer anspruch?
    30 natürliche Tage. Dabei ist zu bedenken, dass in Spanien die Urlaubswoche mit 7 Tagen gerechnet wird und nicht mit 5 wie z.B. in DE.
    Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
    In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
    Registriert seit
    02.03.2006
    Beiträge
    19.383
    So ein Mist, jetzt hab ich statt auf "Zitieren" auf "Editieren" geklickt und dir deine Nachricht zerschossen. Sowas ist mir auch noch nicht passiert. Ich glaub ich bin urlaubsreif. Hast du den Text irgendwo gespeichert und kannst ihn nochmal posten? Oder auch nur die Stichworte?

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
    Registriert seit
    02.03.2006
    Beiträge
    19.383
    Eine weitere Frage war nach der Wochenarbeitszeit:

    Maximal 40 Stunden. Überstunden ist das was darüber hinaus geht. Wie hoch die Überstunden bezahlt werden, hängt vom jeweiligen Manteltarif des Sektors an in dem die Firma arbeitet. Bei einem Cafe müsste es der Manteltarif "Hostelería" sein. In diesem Tarifvertrag steht, dass die Überstunden mit 100% Aufschlag vergütet werden. Ob dies in der Realität in kleineren Geschäften bezahlt wird, wage ich stark zu bezweifeln.

  4. #4
    Admin Avatar von felin
    Registriert seit
    02.05.2008
    Beiträge
    8.711

    Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

    Zitat Zitat von lighty

    Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
    In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.
    Die 48 Urlaubstage bekommen alle die im Sektor:
    Hostelería-Turismo
    beschäftigt sind.
    Ist aber von dem Vertrag abhängig, hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.

    Vielleicht sollte man besser schreiben: "sollten bekommen"

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
    Registriert seit
    02.03.2006
    Beiträge
    19.383
    Ich erinnere mich noch an das Wort "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall".

    Die allgemeine Norm sagt folgendes:
    -Die ersten 3 Tage zahlt niemand (Der Arbeiter bekommt die nicht bezahlt)
    -Die darauffolgenden 12 Tage zahlt die Firma 60% des Lohns
    -Die darauffolgenden 5 Tage zahlt die Sozialversicherung 60% des Lohns
    -Ab dem 21. Tag zahlt die Sozialversicherung 75%.

    Soweit so gut: Jetzt gibt es aber Verbesserung dieser allgemeinen Norm und im Falle von "Hosterlería" heisst es da z.B. dass Arbeiter die mehr als 6 Monate in der Firma arbeiten ein Recht auf 100% Lohnfortzahlung für 12 Monate haben.

    Dies bedeutet in unserem Beispiel, dass die Firma 100% des Lohns für 1 Jahr weiterzahlen muss und diese kann sich dann die jeweiligen Prozente welche die Sozialversicherung übernimmt an den monatlichen Zahlungen der Firma an die Sozialversicherung leistet, abziehen.

  6. #6
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
    Registriert seit
    02.03.2006
    Beiträge
    19.383

    Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

    Zitat Zitat von felin
    ...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
    ...plus die 14 Feiertage.

  7. #7
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
    Registriert seit
    02.03.2006
    Beiträge
    19.383
    Dann schribst du noch etwas von "Apertura" also die Betriebsgenehmigung. Davon gibt es 2, einmal die vom Rathaus und einmal die von der Tourismusabteilung der grankanarischen Regierung.

    Bzgl. der ca. Kosten beim Rathaus hatte ich hier bereits etwas geschrieben: http://www.gran-canaria-insider.info...?p=42936#42936

    und die Kosten bei der grankanarischen Regierung sind nicht der Rede wert, vielleicht 15 Euro oder sowas.

    Mit den Bearbeitungsgebühren einer Gestoria, die du sicherlich brauchen wirst damit sie das alles bearbeitet, wird´s natürlich teurer.

  8. #8
    Insider
    Registriert seit
    12.10.2009
    Beiträge
    3.605
    Hallo,
    einen Vertrag mit dem Schädlingsbekämpfer braucht man doch auch im Gaststättengewerbe?
    Mfg Andreas

  9. #9
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
    Registriert seit
    02.03.2006
    Beiträge
    19.383
    Ja so etwas braucht man auch sowie den hier im forum schon mehrmals erwähnten Frikadellenschein.

  10. #10
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
    Registriert seit
    02.03.2006
    Beiträge
    19.383
    Dann schriebst du noch etwas ob eine “CIF“ für die Sozialversicherung notwendig wäre.

    Also die CIF ist die Steuernummer von juristischen Personen (also z.B. GmbH od. AG). Als natürliche Person, egal ob privat od. Geschäftsmann hast du für Steuerangelegenheiten eine „NIF“

    Die Antwort lautet also: Ja es ist entweder eine NIF od. eine CIF notwendig um eine Sozialversicherungsnummer für eine Firma zu bekommen. Dies wird aber sicher nicht das einzige Dokument sein das nötig ist. Auch für diese Sache sowie sämtliche Angelegenheiten bzgl. des Personals (Verträge, Lohnabrechnungen, Abfindungen, Sozialversicherungsbeträge ausrechnen, Weiterleitung der Krankmeldungen der Arbeiter) wirst du ohne eine Asesoria laboral nicht auskommen.

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Galerie Eröffnung
    Von Ex-User im Forum Aktuelle Infos und Veranstaltungen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 12.06.2007, 01:42

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •