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Thema: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

  1. #11
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    So an mehr Details deines Ursprungspostings kann ich mich nicht mehr erinnern. Wenn ich nicht irre hatte ich gestern dein posting auf einem andern PC gespeichert um es nach und nach zu beantworten. Werde heute abend nachsehen, ob ich es komplett gespeichert hatte oder nur teilweise.

  2. #12
    Admin Avatar von felin
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    Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

    Zitat Zitat von queru
    Zitat Zitat von felin
    ...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
    ...plus die 14 Feiertage.
    ... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.

  3. #13
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

    Zitat Zitat von felin
    Zitat Zitat von queru
    Zitat Zitat von felin
    ...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
    ...plus die 14 Feiertage.
    ... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.
    Wenn man die Feiertage in der Regel freinehmen kann, dann spielt es keine Rolle. Wenn man aber überwiegend an Feiertagen arbeitet, oder ein Feiertag in den Urlaub (für den man ja bereits einen Urlaubstag abgezogen bekommt) oder auf einen der ordentlichen freien Tage des Arbeiters fällt, dann müssen diese zwingend an den Urlaub drangehängt werden, ausser Firma und Arbeiter treffen eine andere Vereinbarung. Zumindest ist dies die Regelung im Manteltarif der "Hostelería".

  4. #14
    Admin Avatar von felin
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    Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe

    Zitat Zitat von queru
    Zitat Zitat von felin
    Zitat Zitat von queru
    Zitat Zitat von felin
    ...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
    ...plus die 14 Feiertage.
    ... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.
    Wenn man die Feiertage in der Regel freinehmen kann, dann spielt es keine Rolle. Wenn man aber überwiegend an Feiertagen arbeitet, oder ein Feiertag in den Urlaub (für den man ja bereits einen Urlaubstag abgezogen bekommt) oder auf einen der ordentlichen freien Tage des Arbeiters fällt, dann müssen diese zwingend an den Urlaub drangehängt werden, ausser Firma und Arbeiter treffen eine andere Vereinbarung. Zumindest ist dies die Regelung im Manteltarif der "Hostelería".
    queru,
    das betrifft NUR den Manteltarifvertrag "Hosteleria"
    Hat man diesen nicht, hat man nur auf die 30 Tage Urlaub Anspruch.

    Feiertage, die in der Zukunft liegen, kann man nicht im Vorfeld nehmen. (ausgenommen Hosteleria, weil Feiertage dort in diesem Sinn kein Thema sind)
    Man kann natürlich eine Vereinbarung treffen, gearbeitete Feiertage an den Urlaub ahängen zu dürfen. Das ist aber nicht Manteltarifkonform, geschweige denn Arbeitsrechtskonform.

    Ich denke schon das das wichtig ist, nicht das jemand versucht beim Arbeitsgericht etwas versucht und dann eine Bauchlandung erlebt.
    Ich habe hier beide Vertragsformen an der Backe, ist ein sehr komplexes Thema.

  5. #15
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Wenn es nur Hosteleria betrifft dann könnte es ja auf den angefragten Fall passen, da, wie ich schrieb, ein Cafe wahrscheinlich unter "Hostelería" fällt. Trotzdem interessantes Thema denn ich hätte eigentlich vermutet, dass sich die Manteltarife sich in solch einer Sache ähneln.

    Ïch gehe natürlich auch davon, dass wenn man es streng auslegt, keine Feiertage im voraus genommen werden können.

  6. #16
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ha ich hab´s wieder gefunden, gestern hatte ich das posting von lighty zufällig gespeichert. Nicht ganz komplett, der einleitende Satz mit dem Cafe hatte ich nicht gespeichert. Ich werde es, sobald ich Zeit habe wieder an die erste Stelle verschieben. Hier ist es schonmal:

    Zitat Zitat von lighty
    Hier wäre es für uns nun wichtig, alle Voraussetzungen und deren Kosten zu erfragen, die mit einer Eröffnung im Gastgewerbe zusammen hängen.

    Welche Konzessionen werden benötigt, wie lange dauert die Bearbeitung und mit welchen Kosten kann man dafür rechnen?

    Hier in Deutschland wird z.B. die Schankkonzession benötigt, welche je nach Größe berechnet wird, was durchaus größere Kosten nach sich ziehen kann. Falls ich richtig liege, gibt es auf GC etwas vergleichbares unter dem Namen "Apertura" (?).

    Da solch ein Unternehmen auch Angestellte benötigt, wird hierfür, sofern ich es noch in Erinnerung habe, die CIF-Steuernummer benötigt (?).

    Welche weiteren Dinge muss man beachten, wenn man ein Unternehmen mit Angestellten eröffnet?

    Wie hoch ist die Belastung (Sozialabgaben usw.) für den Arbeitgeber?

    Wie hoch ist die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit (ab wann fallen Überstundenzuschläge in welcher Höhe an)?
    Auf wie viele gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstage hat der Arbeitnehmer anspruch?
    Wie lang erhält der Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung, bis diese nicht mehr vom Arbeitgeber getragen werden muß?

    Dies sind die ersten Fragen, die mir nun dazu eingefallen sind, weitere werden sicher folgen. Wäre schön, wenn mir/uns hier weitergeholfen werden könnte.

  7. #17
    Admin Avatar von felin
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    Habe mich heute mit unserem Betriebsrat über das Thema unterhalten.
    Rein arbeitsrechtlich gesehen, muss ein Arbeiter der in einem Restaurant oder Bar arbeitet den "Contrato hosteleria" bekommen.

    Ab 5 Beschäftigten bis 49 kann/darf ein Arbeitnehmervertreter gewählt werden. (Delegado)
    Ab 50 Beschäftigte kann ein Comite gegründet werden.
    Bei der Wahl der Mitglieder ist die Gewerkschaft immer anwesent, ebenso muss der dienstälteste Mitarbeiter anwesent sein.

    Betriebsinterne Vereinbarungen sind im Prinzip nur gültig, solange sie auch gesetzeskonform sind.

    Im September 2010 wird eine große Arbeitsrecht-Reform erwartet.

  8. #18
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    Hallo zusammen,

    hier schon einmal meinen recht herzlichen dank für die bisherigen informativen Antworten. Wenn ich sie mir nachher noch einmal in Ruhe zu Gemüte füge, wird sicherlich noch die eine oder andere Frage auftauche, welche ich dann natürlich auch wieder hier stellen werde.

    Bis später: lighty

  9. #19
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von lighty
    Wie hoch ist die Belastung (Sozialabgaben usw.) für den Arbeitgeber?
    Sozialversicherung: Firma 23,6%, Arbeiter 4,7%, zusammen 28,3%.

    Arbeitslosenversicherung:
    Wenn Festvertrag: Firma 5,5%, Arbeiter 1,55% zusammen 7,05%
    Wenn temporär befristeter Vollzeit-Vertrag: Firma 6,7%, Arbeiter 1,6% zusammen 8,30%
    Wenn temporär befristeter Teilzeit-Vertrag: Firma 7,7%, Arbeiter 1,6% zusammen 9,30%

    Lohngarantiefond: 0,2% (Zahlt die Firma alleine).

    Ausbildungsabgabe: Firma 0,6%, Arbeiter 0,1%, zusammen 0,7%

    Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Hängt von der Aktivität der Firma ab, wenn´s z.B. um Lebensmittelherstellung geht könnten es 1,90% sein. (Zahlt die Firma alleine).

    Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil monatlich vom Lohn ein, legt seinen Anteil drauf und zahlt alles zusammen am Ende des darauffolgenden Monats an die Sozialversicherung ein.

  10. #20
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von lighty
    Welche weiteren Dinge muss man beachten, wenn man ein Unternehmen mit Angestellten eröffnet?
    Was mir hier einfällt wäre einmal, dass die Arbeiter auch den Frikadellenschein brauchen.

    Möglicherweise musst du auch etwas zwecks der Arbeitssicherheit tun. Im Falle eines Cafes sicher nur Papierkram. Das kann man aber auf jeden Fall von einer externen Firma erledigen lassen. Ich denke, dass für jede Firma zumindest das erste Dokument eine "Einschätzung der Risiken" bzgl. der Arbeitssicherheit Vorschrift sind. (Bin aber nicht sicher). Im Rahmen der Arbeitssicherheit bist du möglicherweise auch noch verpflichtet die Arbeiter einmal pro Jahr auf deine Kosten medizinisch untersuchen zu lassen, ausser der Arbeiter unterschreibt dir ein Dokument in dem er dies ablehnt.

    Aber auch hier wird dir eine gute Gestoria sicher Klarheit geben. Solltest du wirklich so weit kommen, dass sich deine Idee verfestigt und du auf der Insel bist, kann ich dir eine seeeehr gute Gestoria empfehlen. Achtung, die machen nur Personal und Sozialversicherungssachen, keine Steuerangelegenheiten.

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