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Thema: Rundumleuchte auf Autodach

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Rundumleuchte auf Autodach

    Ich lese gerade in einer grankanarischen Zeitung, dass es normalen Autofahrern angeblich seit heute erlaubt ist, im Falle einer Autopanne eine Rundumleuchte am Auto anzubringen um den anderen Autofahrern ihre Position anzuzeigen. Bisher war dies nur an Spezialfahrzeugen erlaubt. Dies ist freiwillig und nicht Pflicht.
    Das System ist speziell brauchbar um das Auto sichtbar zu machen von dem Moment wo der Fahrer aus dem Auto aussteigt bis er das Warndreieck aufgestellt hat.

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Jetzt hab´ich die Dokumentation gefunden:
    Das gilt seit 24.7.2010.
    Es dürfen Rundumleuchten des Typs V-2 sein, homologiert im Einklang mit dem Reglamento CEPE/ONU Nr. 65.

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