In die für die Nachlässe zuständigen Verordnung heisst es, dass das Zertifikat für diese Zwecke eine Gültigkeit von 6 Monaten haben muss. http://noticias.juridicas.com/base_d...6-2001.html#a3Zitat von felin
Ich gehe also davon aus, dass man das beim Rathaus weiss. Ich vermute, dass man deshalb immer gefragt wird, für welchen Zweck man das Zertifikat braucht. Und je nachdem wird wahrscheinlich die Gültigkeit festgelegt.