Schwer zu sagen, wie es z.B. aussieht, ein kleine Kneipe die ein Deutscher alleine bewirtschaftet und keinen Schimmer von spanisch hat (für alle Behördengänge hat er ja seine spanischen Leute). Ich kann mich an so einen Fall erinnern. Ob der dazu verpflichtet wäre extra jemanden einzustellen der sich spanisch mit möglichen spanischen Gästen unterhalten kann? Keine Ahnung, aber möglich ist es, denn es handelt sich um ein Gesetz der Tourismusbehörde und die macht solche Dinge gewöhnlich für den Tourismus (also die Gäste) und weniger wegen administrativen Dingen.