Der kanarische Gesundheitsdienst wurde verurteilt an die Witwe und die Kinder eines Mannes, der nach einer mit Hepatitis C verunreinigten Bluttransfusion, am 24. Mai 2004 verstarb, insgesamt 254.173 Euro Entschädigung wegen des moralischen Schadens zu zahlen.

Ausserdem kritisierten die Richter den Gesundheitsdienst weil sie die Familienangehörigen nicht über die Motive und Umstände der Infektion informierten. Dabei handele es sich nicht nur um eine Verpflichtung der Verwaltung sondern es wäre ein Recht welches aus rechtlichen und moralischen Gründen jenen Personen, die durch einen solch bedauernswerten Tatsache betroffen sind, zusteht.