Jetzt ist der Ausnahmezustand in Bezug auf die Kontrolltürme und -zentren auf den spanischen Flughäfen im Staatlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht:
http://www.boe.es/boe/dias/2010/12/0...2010-18683.pdf
Er tritt sofort in Kraft und gilt 15 Tage. Die zivilen Flugkontrolleure von AENA gelten jetzt als militärisches Personal und unterliegen den Anordnungen des Militärs. Wer nicht erscheint verstösst gegen Militärgesetz.