Der Generalstaatsanwalt sagte heute, dass die Staatsanwaltschaft zwischen leitenden Kontrolleuren (Damit werden wohl die gemeint sein die die Aufruhr geleitet haben) und Basiskontrolleuren unterscheiden wird.
In diesem Sinne und im Einverständnis mit den legalen Verordnungen könnten die Basiskontrolleure einen vorteilhafteren Behandlung erfahren wenn sie beweisen können, dass sie genötigt wurden ihren Arbeitsplatz zu verlassen. In diesem Falle würde man der Verantwortung der leitenden Kontrolleure mehr Beachtung schenken.
Weiterhin sagte er, dass das Nationalgericht für diese Fälle nicht zuständig ist sondern die Gerichte der jeweiligen Provinzen. Die möglichen Strafen lägen zwischen 3 Monaten und 8 Jahren.