Das Verfassungsgericht hat es abgelehnt den Antrag des Rathauses zu verhandeln weil ersichtlich ist, dass kein schützenswertes öffentliches Interesse verletzt wurde.
Das Verfassungsgericht hat es abgelehnt den Antrag des Rathauses zu verhandeln weil ersichtlich ist, dass kein schützenswertes öffentliches Interesse verletzt wurde.