Zitat von TC 490 Aktuell versucht man vor dem Höchsten Verwaltungsgericht das Urteil für nichtig erklären zu lassen mit dem Argument des öffentlichen Interesses. Dies wurde anscheinend auch abgelehnt und deshalb hat das Bürgermeisteramt vergangenen Donnerstag den Einspruch vor´m Verfassungsgericht abgegeben.
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