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Thema: fahrrad-diebstahl

  1. #21
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    der witz ist, die machen auch so schon genug kohle durch das verhältnis von vermietpreis zu anschaffungspreis und haben sowas gar nicht nötig weil jedes bike nach 1,5 monaten vermietung bereits abgezahlt ist (45 tage * 15 eur = 675 eur)

    pack noch 1,5 monate fixkosten für miete und angestellte drauf und 9 monate des jahres macht dir jedes bike gewinn...

    da könnten die echt kulanter sein bei diebstählen. schade

  2. #22
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    hallo,
    ja unbedingt da muß man vor warnen!
    Stellt euch vor eine Familie mit 2 Kindern kommen 4 Fahrräder weg!
    Dann können die in Privatinsolvenz gehen?!
    Da können willkürlich Mondpreise für Räder festgesetzt werden das geht doch überhaupt gar nicht!
    Da kommt noch der Wahnsinnsvermietpreis für ein Fahrrad dazu für das Geld gibts auch ein vernüftiges Auto das ist versichert.
    Vermutlich muß man mal einen von der Bürgermeisterei wachklingeln so was ist keine Werbung für Aktivurlauber!
    Also kann man dringend davor warnen ein Fahrrad zu mieten.....
    Mfg Andreas
    @Felin....mein dummer Gedanke ein paar junge Männer mit dem handlichen Werkzeug dazu....man kann gar nicht dumm genug denken...

  3. #23
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von queru
    Also ich glaube kaum, dass man zum vermieten von nicht motorisierten Fahrrädern eine besondere Genehmigung braucht, die einem vorschreiben könnte, dass der Vermieter verpflichtet ist eine Diebstahlversicherung anzubieten bzw. zu haben. Wegen Fahrrädern fände ich das doch etwas zuviel der Regulierungswut.
    Sorry aber als Geschäftsführer eines Ladens, sollte man eine Versicherung dafür haben.
    Steht denn im Mietvertrag drin, das man beim Diebstahl haftet?
    Sonst hätte ich den ja zusammengefaltet wenn er das Rad vom Kunden bezahlt bekommen will.

  4. #24
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    Klar stehts im Mietvertrag drin, wie bei vielen Vermietern.

    Aber auf der Webseite steht nix :D

    Die hoffen offenbar darauf, dass die Leute das im Ladengeschäft nicht so genau durchlesen oder das Rad eh mieten wenn sie schonmal da sind:(

  5. #25
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    Ja,
    ich weiss nicht wie gesetzliche Regelungen in Spanien aussehen aber ich kann mir vorstellen das ein einheimischer dem Verleiher Feuer unterm Hin*ern gemacht hätte und mit einem Anwalt oder dem Schwager von der Policia da aufgetaucht wäre der hätte das bestimmt nicht bezahlt!
    Die ganze Geschichte hat schon ein "Geschmäckle"!!!
    Also müssen WIR ausdrüchlich davor WARNEN ein Fahrrad auf GC zu MIETEN.....das kann sehr teuer werden im Schadensfalll.
    Mfg Andreas

  6. #26
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Hier zum Beispiel die Vertragsbedingungen eines Verleihers in Barcelona www.bikerentalbarcelona.com/spanish/policies.htm
    Hier steht drin, dass der Vermieter eine Haftpflichtversicherung hat aber ansonsten der Mieter gegen alles versichert sein muss was während der Mietdauer passieren kann. (Art. 14)

    Art. 12 spricht davon, dass der Kunde bei Diebstahl des Mietobjekts den Marktpreis bezahlt.

    Hier sogar in deutsch: Art. 12 und 14: http://www.bikerentalbarcelona.com/german/policies.htm

  7. #27
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    Denke mal die Räder werden recht häufig geklaut und vielleicht würden noch mehr "verloren" gehen wenn der Mieter nicht selbst haften würde. Auch kann es sein, dass die Policen zu teuer wären , ich weiss es nicht. Aber selbst in Deutschland findet man kaum einen Vermieter der selbst haftet.

    Suche bei google z.B. nach mietbedingungen mountainbikes diebstahl

    War mir aber auch neu, hätte gedacht dass man nicht selbst haftet.

    Ich glaube aber, ich hätte da auch Stress gemacht und es nicht so ohne weiteres bezahlt wie oldiebutgoldie. Auf der anderen Seite würde ich mein Rad auch nie unbeaufsichtigt lassen, mir wurde als Kind mal mein BMX geklaut war ganz neu gewesen:( Hatte zwar die Versicherung bezahlt aber war schon ein Schock gewesen,das vergisst man nicht^^

    Immerhin hatte er eins der günstigen Cannondales da gibts auch welche für 3000.

  8. #28
    Insider Avatar von Tax
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    In D wäre es so das man für den Schaden haftet, dieser Schaden ist durch den Vermieter nachzuweisen. Das heißt der Vermieter muss seien Einkaufpreis / Wiederbeschaffungskosten nachweisen. Nur dieser Wert wäre zu ersetzen.

    Was man auf jeden Fall prüfen sollte ist ob das Fahrrad möglicherweise durch die eigene Hausratversicherung versichert ist. Bei einigen Hausratversicherungen ist Fahrraddiebstahl inkl..

    Hier ist es wohl gut geregelt: http://www.sylt-fahrrad.de/agb.php

    Siehe § 5 --> Vollkaskovers. für 1,-- € pro Tag.
    Der Weg ist das Ziel.

  9. #29
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    Tax hat Recht: Die eigene Hausratpolice mal checken. Da sind häufig Fahrräder mit drin. Allerdings nur bis zu einer gewissen Höhe, z.B. 1 % der Versicherungssumme. Ob das auch für gemietete Bikes gilt, bedarf der Klärung.

    Zur Haftpflichtversicherung: Die deckt nur Schäden, die durch den Radler in diesem Fall verursacht werden, z.B. Unfälle durch Nichtbeachten der Vorfahrt, plötzlichen Fahrstreifenwechsel u.ä.

    Auch beim Pkw ist der Diebstahl nur über die Kasko gedeckt.

    Sicherheitshalber würde ich mal schnell der Hausratversicherung Mitteilung machen, damit evt. Ansprüche nicht "verjährt" sind. Da gibt es nämlich auch zeitliche Ausschlussklauseln.

  10. #30
    Insider
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    Zitat Zitat von kuehnetec
    Hallo,
    ich glaube fast das man da auch mal die Beschwerdeblätter verlangen muß bei solchen Verleihern und was soll das Fahrrad mit einer Haftplichtversicherung!
    Wenn die Kiste gegen eine Laterne fällt?
    Zu klären wäre noch ob man überhaupt Verleihen darf ohne Versicherung gegen Diebstahl und ohne den Kunden zu informieren?
    Ich würde auch nochmal zu Policia gehen denen erklären das der Drahtesel mit der Rahmennummer nun meiner ist der da geklaut wurde nicht das die Mühle bei einer Kontolle,Verkehrsunfall oder Durchsuchung auftaucht und auch noch dem Verleiher ausgehändigt wird!
    Wenn da mal nicht doch ein System dahinter steckt....
    Hast du wenigstens die Papiere und die Rahmennummer und die Rechnung für das Rad bekommen?
    Denn wenn ich was ersetze/kaufe bekomme ich normalerweise Papiere dazu!
    Denn man kann manchmal nich dummgenug denken da eiert Nachts ein mit Haftbefehl gesuchter mit "deinem" Rennrad ohne Licht auf der Landstrasse rum und ein paar Polizisten haben den Drang doch mal richtig nachzuschauen...und schon ist dein Fahrrad wieder da!
    Mfg Andreas
    in dieser hinsicht war seitens des vermieters alles korrekt ,serien nr.mod.nr.auch der hinweiß das daß fahrrad nur haftpfilchtversichert ist steht im vertrag .
    Eine diebstahlsvers. konnte nicht angboten werden und wurde mir auch bei übergabe gesagt.
    allerdings die schlösser die er dazu gibt sind lächerlich den mit jeden messer kann man das schloß öffnen,da der verschluß kein stahl sondern kunststoff ist und mit leichtigkeit aufgebrochen werden kann.
    Auf meine Frage um ein besseres schloß konnte keines angeboten werden.
    Man könnte den verdacht äussern, daß es dem vermieter vielleicht , zumindest nicht unrecht ist wenn das eine odere andere fahrrad gestohlen wird , er macht aufjedenfall ein geschäft daraus.
    Das ist aber keine behauptung von mir sondern nur ein gedanke und die sind ja bekanntlich frei.
    die handelsspanne ist mit sicherheit höher als 20%
    Ich rate jeden sich ein gutes schloss zuzulegen (bei der yumbo gibt es eine eisenwarenhandlung)

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