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Thema: Der Klau geht um - Dein Gepäck abgegeben und beklaut werden

  1. #31
    Insider
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    Hallo,
    so wie ich weiss funktioniert der Gepäcktransport und die Kontrolle standardisiert in der EU.
    Alle Gepäckstücke werden geröntgt die Gepäckstücke die irgentwie auffällig sind vom Inhalt werden aussortiert und gesondert in einer Anlage mit hoher Bildauflösung nachkontrolliert erst dann wenn sich weiterhin der Kofferinhalt sich nicht 100% erkennen lässt oder es werden verbotene Gegenstände im Gepäck erkannt werden die Gepäckstücke geöffent.
    In D kommt zum öffenen von Gepäckstücken ein Beamter der Bundspolizei dazu das machen die privaten Sicherheitsfirmen nicht alleine.
    Nun wird das an spanischen Airports bestimmt ähnlich gehandhabt.
    Nun zur Schwachstelle die privaten Sicherheitsmitarbeiter verdienen nicht gerade üppig und kennen das System zu 100% und denen ist auch bekannt das wertvolles im Gepäck niemand ersetzt.Die Richtlinien der IATA ersetzten pro KG den Wert des Koffers nicht nach Inhalt wenn der Koffer abhanden kommt.
    Lasst da einen Mitarbeiter alleine vor dem Röntgengerät sitzen....
    Wenn man jahrelang im Sicherheitsbereich arbeitet findet und kennt man die Lücken im System.
    So wie ihr geschrieben habt waren da zwei Koffer ineinander und geringer Inhalt und der Schmuck darin.
    Ein derartiges Gepäckstück fällt beim röntgen sofort auf da gehen alle Alarmglocken bei dem Bediener der Anlage an.
    Der Koffer wurde garantiert eingehend untersucht weil der Koffer ein sehr ungewöhnliches Reisegepäck ist.
    Ihr müsst euch mal das Röntgenbild vorstellen 2 Koffer ineinander geringer Inhalt und der Schmuck in einem wertlosen Koffer ohne Wäsche schön schnell zu finden.
    Der einzige der Interesse haben dürfte den Diebstahl aufzuklären ist vermutlich der Flughafenberteiber AENA.
    Habt ihr mal versucht mit der AENA in Kontakt zu treten?
    Noch ein Möglichkeit ist es den privaten Sicherheitsdienst der da am Airport das Gepäck kontrolliert zu informieren.
    Sicherheitsdienste habe auch ein Interesse so was aufzuklären.
    Die haben oft eine interne Revision die sich mit solchen Fällen befassen.
    Notfalls könnte man sich in Deutschland auch an die spanische Botschaft wenden und da um Hilfe bitten einem Ansprechpartner in Spanien zu nennen.
    Das mit dem deutschen Zoll habe ich doch nur geschrieben weil es immer noch Zeitgenossen gibt die auf den Kanaren hemmungslos Schmuck kaufen und dann beim deutschen Zoll erhebliche Probleme haben und dort anecken....
    Mfg Andreas

  2. #32
    Insider Avatar von doble-siete
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    296

    Weiteres Vorgehen

    Zuerst erneut das Thema Zoll

    @kiki555: “ Nein, es wäre uns nichts am Zoll passiert wegen des hohen Werts, denn ich habe selbstverständlich in Deutschland die Certifikate und die dazugehörigen Rechnungen. (So blöd bin ich nun auch wieder nicht). Also, hätte ich mein Eigentum und das Alter des Schmucks nachweisen können.“

    Doch es wäre am Zoll ggf. schon etwas passiert, denn es gibt Ärger und ggf. Kosten, wenn die Herkunft nicht bei der Einfuhr belegt werden kann!
    Daher bitte in Zukunft anhand der Belege und zusammen mit Fotos die „Nämlichkeit“ der eigenen Sachen beim Zoll nachweisen, erklären und bestätigt bekommen lassen sowie die Nämlichkeitserklärung bei Wiedereinfuhr mitführen (vergleiche meinen obigen Beitrag).
    Die Zollerklärung ist bei Einfuhr fällig!


    Zum Thema Verlust:

    Ich gehe davon aus, dass (1) anhand des Gepäckabschnittes der Verlust bei der Fluggesellschaft angezeigt wurde und es darüber ein schriftliches Protokoll gibt?
    Die (2) Anzeige bei der deutschen Polizei schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt ist und darüber ein Aktenzeichen vorliegt?


    (1) Bei der Fluggesellschaft bitte schriftlich anfragen, was unternommen wurde und welche Regulierung angedacht ist. Es ist wichtig, ob die Gesellschaft den Verlust überhaupt als einen in ihre Verantwortung fallenden anerkennt, da ihr den Verlust ja nicht gleich am Flughafen angezeigt habt.

    (2) Bei der Polizeidienststelle, bei der ihr die Anzeige aufgegeben habt, unter Angabe des Aktenzeichens nachfragen, welche Staatsanwaltschaft diese Anzeige bearbeitet?
    Dann mit der genannten Staatsanwaltschaft Verbindung aufnehmen, um zu erfragen, welches Staatsanwaltschaft denn eigentlich auch gewillt ist, die Anzeige zu bearbeiten und ob sie dazu mit Spanien Verbindung aufnimmt/aufgenommen hat?

    Hintergrund für (2):
    Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten ergibt sich grundsätzlich nach dem Tatort-Prinzip. Es ist also die Staatsanwaltschaft zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde.
    Könnte also z.B. die Staatsanwaltschaft für den Bereich des deutschen Zielflughafens sein, wenn hier eine Zuständigkeit gesehen wird. Der Schutz deutscher Rechtsgüter im Ausland obliegt grundsätzlich auch öffentlichem Interesse, ob dieses aber im Falle eines Diebstahles bejaht wird, gilt es durch die das Verfahren führende Staatsanwaltschaft zu prüfen, ggf. ist hier die Staatsanwaltschaft eures deutschen Wohnortes zuständig.

    Hoffe, dass diese erst einmal hilft, die öffentlich-rechtlichen Verfahrensfragen nachzuvollziehen und damit ein paar Tipps zum weiteren Vorgehen erhalten zu haben. Weitere Hinweise lassen sich nur nach Beantwortung dieser Fragestellungen geben (ggf. auch als PN).
    Läufst Du noch oder gleitest Du schon?

    SEGWAY

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